Ist Samstagsarbeit und Sonntagsarbeit verpflichtend?

4 Antworten

wenn es das Projekt erfordert?

Ja, es gibt immer mal Ausnahmen. Meist wird sowas ja auch angekündigt. Wenn z. B. eine Messe stattfindet wo das Unternehmen Aussteller ist, ist die Messe-Mannschaft auch am Wochenende dort im Einsatz. In der Regel wird dies mit entsprechender Freizeit und / oder einem finaziellen Bonus ausgeglichen.

Soviel Einsatz / Flexibilität wird von den Mitarbeitern erwartet.

majaesel  02.06.2015, 12:49

Und das sollte ein Mensch, der schon über 50 Jahre auf diesem Planeten verbringt, schon wissen.

wenn es das projekt erfordert würde ich es tun mit freundlichen Worten an den chef, weil es wichtig ist mach ich das ausnahmsweise.

 wie schon erwähnt wurde vlt. gibts ne prämie. auf jedenfall muss er dir die Arbeitszeitmit freizeit ausgleichen. was aber sehr gut sein kann das es dir einen zuschlag zahlen muss. zumindest für den Sonntag.

und wenn dir der job soweit spass macht. würde ich es tun.

Hexle2  02.06.2015, 12:52

 das es dir einen zuschlag zahlen muss. zumindest für den Sonntag.

Aber nur wenn das arbeitsvertraglich, durch Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Das Gesetz schreibt für Sonn- und Feiertagsarbeit im § 11 ArbZG Freizeitausgleich vor.

data2309  02.06.2015, 13:04
@Hexle2

sorry, stimmt.

das "muss" war zuviel. es sollte rüberkommendas er es auf freiwilliger basis macht. 

Wenn Du einen Arbeitsvertrag mit den Wochentagen Montag bis Freitag als Arbeitstage hast, ist Samstags- und Sonntagsarbeit kein MUSS.

Wenn es eine Betriebsvereinbarung über 35 Wochenstunden gibt (ich vermute, im Arbeitsvertrag ist dies auch so vereinbart) und Du diese erfüllst und zusätzlich noch Überstunden in diesen Tagen hast, kann der AG Dich zwar um Samstags- und Sonntagsarbeit bitten, er kann es aber nicht verlangen.

Dazu kommt dass der Gesetzgeber im § 11 Arbeitszeitgesetz für Sonntagsarbeit einen Ausgleichstag innerhalb von zwei Wochen vorschreibt. Wann will der AG Dir diesen denn geben, wenn Du noch so viel Urlaub aus 2014 hast?

Hast Du das im Übrigen schriftlich, dass Urlaub aus dem Vorjahr nicht verfällt? Wenn Du nicht gerade wegen Krankheit den Urlaub nicht nehmen konntest ist er nach dem 31. März verfallen (zumindest der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub).

Bei Deinen vielen Freizeittagen, Überstunden, Resturlaub frage ich mich allerdings ob Du nicht ein wenig selbst schuld an der Situation bist. Für mich sieht es so aus als ob Du bisher immer im Betrieb warst wenn man Dich gebraucht hat. Dass Dein AG das gewöhnt ist, wundert mich nicht wirklich.

Wie wäre es denn, wenn Du mal von Deinem Recht auf Freizeit Gebrauch machst? Sonst geht das so weiter.

Um noch einmal auf Deine Frage einzugehen: Wenn Du Deine arbeitsvertraglichen Pflichten (incl. einer etwaigen Überstundenklausel) erfüllt hast, kann Dein AG Dich nicht zu Samstags- und Sonntagsarbeit zwingen.

Also zum recht kann ich dir nichts sagen nur macht es beim boss keinen guten eindruck, dass Projekt am Wochenende abzulehnen. Vielleicht Zahlt er ja am ende ein Prämie?