Ist Planen einer Straftat strafbar?

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Wenn es sich bei der Straftat um ein Verbrechen (Banküberfall wäre eins) handelt, könnte sie ggf. strafbar sein. Siehe dazu den § 30 StGB. Es muss dann aber etwas mehr als nur eine abstrakte Planung sein. 

Ansonsten ist die Planung nicht strafbewehrt, es sei denn, dass es als eigener Tatbestand im Gesetz als strafbar genannt wird, so z.B im 80 StGB ("Vorbereitung")

Wenn du einen Gefängnisausbruch planst, dann nur alleine sonst kann dir das als Gefangenenmeuterei angelastet werde, und da ist schon die Planung strafbar. Wenn du dann ausbrichst mach nichts kaputt und nimm aus dem Knast nichts mit, keine Kleidung kein Stück des Inventars, dann kommst du straffrei aus der Nummer.

Bei anderen Planungen kommt es immer darauf an wie weit die Planung schon fortgeschritten ist. Wenn du nur einen Plan der Bank hast geht das noch, wenn du noch weitergehende Sachen dahast, dann kann es als Versuch gewertet werden.

Ein Gefängisausbruch ist nicht mal strafbar, wenn man ihn durchführt. Nur die Beihilfe.

I.d.R. ist die Planung und Vorbereitung einer Straftat an sich nicht strafbar, solange man dabei nicht schon eine andere Straftat begeht. Beispielsweise unerlauber Waffenbesitz. Ist an sich eine Straftat. Das damit geplante Vergehen aber nicht, solange nicht mindestens der Versuch vorliegt.

Wen du es ausführlicher willst, kannst du hier nachlesen:

http://gesetze-und-rechte.de/tag/planung/

Ein Gefängnisausbruch ist nicht Strafbar .. sofern du Flüchten kannst ohne etwas Kaputt zu machen und Jemanden zu verletzten ist das Straffrei.

Also 1. ein Ausbruch aus dem Gefängis ist in Deutschland nicht strafbar.

Aber das beste Beispiel ist doch ein Terror Akt. Sollte einer geplant sein und du wirst erwischt, wirst du trotzdem verhaftet, da du es ja vor hattest.