ist mündlicher Kaufvertrag wirksam?
folgende Problematik,
Ich habe über Ebay Kleinanzeigen eine Anzeige geschaltet. Ein zuerst Interessent hat sich darauf gemeldet und mit ein Angebot unterbreitet.
Nach diversen offenen Fragen habe ich Ihn gefragt ob er es denn nun kaufen möchte. Antwort"JA".
er schickte mir seine Adresse an die versendet werden soll/sollte. Meine Daten zum bezahlen habe ich Ihm ebenfalls geschickt. Er fragte sogar ob ich die Akkus vor dem verpacken noch laden könnte um es bei Zustellung direkt nutzen zu können. Alles kein Problem, ich habe verpackungsmaterial gekauft und Online einen Versandschein erstellt da ich dadurch noch etwas sparen kann ohne das es an der Leistung einbusen gibt.
Jetzt meldet er sich nicht mehr. Keine Reaktion auf meine Nachrichten.
Warenwert 400,00 € auf die sich geeinigt wurde + 16,50 € Versandkostendie bereits gezahlt wurden, + Verpackungsmaterial was gekauft werden musste.
Soweit ich Informiert bin ist eine mündliche/schriftliche Kaufzusage bindend. Ist das wirklich so? Ich sehe nicht ein auf den Kosten sitzen zu bleibennur weil derjenige mich jetzt ignoriert.
was kann man tun? Ein Anwalt ist sehr Kostenaufwendig, kann man sowas wie ein Mahnbescheid, wegen nicht einhaltung eines Vertrags los treten? Mich nervt diese unehrlichkeit und das manche denken mit ignorieren kommen Sie dann raus aus der Sache.
Danke für eure Hilfe, ggf. gibt es noch andere Möglichkeiten.
6 Antworten
Ja ein Kaufvertrag kann auch mündlich zustande kommen. In deinem Fall liegt dir ja sogar noch der Schriftvekehr vor oder? Du kannst ihn zwar letztlich nicht zum Kauf zwingen, aber Schadensersatz für deine Mehraufwendungen kannst du durchaus geltend machen. Dazu gibt es etliche Urteile!
nicht bei Ebay Kleinanzeigen. Das steht sogar in den AGBs. Und dein Beispiel mit dem Bäcker hängt, denn ich könnte einfach "Nein" sagen und weggehen. Zwar habe ich dann beim Bäcker "verschissen" aber solange ich das Brötchen nicht angefasst habe hat der Bäcker rechtlich gegen mich nichts in der Hand.
naja, die Anzeige ist vielleicht kein Kaufvertrag, aber es scheint jetzt eine Kontaktaufnahme entweder per Telefon oder per E-Mail gekommen zu sein und wenn dir dein Gegenüber zusagt, Dir den Gegenstand XY für soundsoviel Euro abzukaufen, ist das ein mündlich geschlossener Kaufvertrag! Ich kenne jetzt zugegebenermaßen die AGBs der eBay Kleinanzeigen nicht explizit, aber ich denke, dass es eher darauf hinaus zielt, dass die Anzeige an sich nicht zu einem Verkauf des angepriesenen Gegenstandes verpflichtet oder so… ich meine das also die Anzeige an sich noch keine Verpflichtung für einen Handel darstellt…
T3Fahrer
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/artikel/nutzungsbedingungen
Siehe §1.2
Aber im Grunde genommen wie du es bereits erwähnt hast. Die Anzeige ist kein Kaufvertrag, auch nicht wenn man die Kontaktdaten erhält. Käufer und Verkäufer müssen es selbst regeln. Ebay-Kleinanzeigen bietet keine Schnittstellen für einen Kaufvertrag.
Da hast du wohl was falsch verstanden. Ich gehe bei meinem beispiel durchaus davon aus, dass der Käufer des Brötchens nach Aussage des Bäckers: 2,80€ bitte, auch das Geld hinlegt und das Brötchen kauft.
Natürlich kann er auch einfach weggehen aber dann haben wir ja kein Kaufvertrag mehr, worüber schreiben wir denn hier xD
Nur bei Vorkasse versenden. Dann ersparst du dir so einen Stress.
Du könntest ihm jetzt theoretisch hinterher dackeln, ich würde mir allerdings Zeit und Nerven sparen.
Sag mal, woher nimmst Du denn die astronomischen Versandkosten von 16,50 Euro und zusätzlich noch Verpackungsmaterial? Das hättest Du für weit weniger als die Hälfte als DHL-Paket gehabt, welches noch bis 500,-- Euro versichert ist. Vielleicht stört ihn das. Oder sollte das ins Ausland gehen?
Stelle online einen Mahnantrag:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2301775-1438839983954&Command=start
Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, der in den §§ 433 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) genauer geregelt ist.
Durch diesen verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Kaufsache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich, an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Wie bei jedem anderen Vertrag ist auch ein mündlicher Kaufvertrag grundsätzlich wirksam, soweit der Gesetzgeber nicht eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Ist dies nicht der Fall, sind mündliche Kaufverträge genauso wirksam wie schriftliche oder solche, die online, z.B. über Ebay, abgeschlossen werden. Eine der wichtigen Ausnahmen ist in § 311 b BGB geregelt, wonach ein Kaufvertrag über ein Grundstück nur wirksam ist, wenn er notariell geschlossen wird. Ein nur mündlicher Vertrag wäre daher unwirksam. Bei einem mündlichen Kaufvertrag sollte darauf geachtet werden, dass der Vertragsabschluss im Streitfall bewiesen werden kann, z.B. durch Zeugen, die beim Abschluss zugegen waren. Da die Beweisführung mit Zeugenaussagen häufig unsicher ist, sollten Verträge nach Möglichkeit schriftlich geschlossen werden.
Quelle - deutsche-anwaltshotline.de
Mit vorliegendem Schriftverkehr also kein problem, ohne wird schwer.
Vielleicht kannst Du Deine Forderung via Mahnbescheid realisieren. Aber lieber den Betrag für die Versandkosten einbüssen, als sich den gesamten Stress aufzuhalsen.
Stelle Deine Ware erneut bei Ebay ein und gut ist es.
Ansonsten Ebay-Kleinanzeigen ist ein Portal, wo die Ware angesehen, bezahlt und abgeholt werden sollte.
Du gehst zum Bäcker, du sagst du willst das Brötchen, er sagt das macht 2,80€. Bestes Beispiel für einen mündlichen Kaufvertrag.