Ist Microjobbing Gewerbe-/ Steuerpflichtig?
Hallo, da meine letzte Frage unbeantwortet blieb versuche ich es noch einmal.
Seit geraumer Zeit bin ich angemeldet bei 3 MicroJobbing Anbietern, nämlich "Clickworker", "Testbirds" und "Entscheiderclub". Vor einer Woche etwa wurden mir auch circa 10€ aus einem portal überwiesen.
Mir ist jedoch nicht entgangen, dass solch eine Tätigkeit steuer- und gerwerbepflichtig sei.
Ich habe mich etwas in das Thema eingelesen und herausgefunden, dass ein >jährliches< Einkommen in Höhe von >255,99< erzielt werden kann, ohne dass diese versteuert werden muss. Trotzdem solle man einen Gewerbeschein beantragen und ebenso diese Tätigkeit als "sonstige Tätigkeit" bei seiner Einkommenssteuererklärung angeben.
Stimmt das denn überhaupt alles? Ich habe bis zu meinem jetzigen Lebensjahr weder eine einzige Einkommenssteuererklärung ausgefüllt, noch kann ich mit der gesamten Thematik viel anfangen.
Ich bin derzeit Student, beziehe BaföG und habe ansonsten keinen Arbeitsverhältnis.
Auf klar hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
2 Antworten
dass ein monatliches Einkommen in Höhe von 259,99€ (o.A.) erzielt werden kann, ohne dass diese versteuert werden muss.
Wo hast das denn gelesen? In einem Gesetzestext?
Ich habe den Text noch einmal nachgeschlagen und habe den Fehler behoben. Danke
Quelle: http://microjobbing.de/forum/viewtopic.php?t=260
Da bist Du schief gewickelt. Einnahmen aus Micro-Jobs sind ab 256 € im Jahr steuerpflichtig!!
Du hast nie eine Einkommensteuererklärung gemacht? Viel Spaß, Du arbeitst schwarz und betreibst Steuerhinterziehung.
Für mich liest sich das so das Du regelmäßig bei 3 Anbietern Summen von über 259 Euro im Monat machst, sonst hättest Du die Frage ja nicht gestellt.
Und was heißt ineffizient, 256 Euro im Jahr sind steuerfrei, jeder Euro mehr und alles wird steuerpflichtig.
Das Finanzamt wird nicht nörgeln sondern dir im Falle einer gewerblichen Steuerhinterziehung das Fell über die Ohren ziehen.
"256 Euro im Jahr sind steuerfrei" - wo steht das bitte?
Nach § 22 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sind „sonstige
Einkünfte“ nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie unter 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Sonstige Einkünfte werden angenommen, wenn kein Arbeitsverhältnis vorliegt und eine Überschusserzielungsabsicht fehlt.
von regelmäßigem Einkommen war nicht die Rede. Ich habe lediglich 10€ insgesamt verdient. Seit Anfang meines Micro Jobbings.
Und die Frage würde ich ganz bestimmt nicht erst nach einem Verdienst von über 256€ stellen, keine Sorge.
Ich wollte mich lediglich vergewissen, vor Allem von möglichen anderen Micro Jobbern oder alternativ von Leuten, welches sich damit auskennen, wie das ganze verläuft.
Was ist das denn bitte für eine undifferenzierte Antwort. Genörgel kann ich mir vom Finanzamt anhören, falls ich mir überhaupt etwas anhören muss, da musst du nicht den Helden spielen.
Ebenso wird wohl nicht von Steuerhinterziehung die Frage sein, wegen einem einmaligem 10€ Verdienst.