Ist meine Schwester für mich Erziehungsberechtigt?
Guten Tag,
Ich bin 15 Jahre alt und meine SChwester 18. Wenn ich mit ihr weggehe, darf ich dann mit ihr die ganze nacht dort bleiben oder darf ich das nur mit meinen Eltern? Denn sie ist ja meine Schwester und volljährig und dann eigentlich erziehungsberechtigt. Wie lange darf ich dann weggehen, wenn ich mit ihr unterwegs bin? Oder darf ich zB. wenn sie bis 3 Uhr früh weg bleibt, darf ich dann auch so lange wegbleiben, oder muss ich schon um 0:00 Uhr zu Hause sein?
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5 Antworten
Erziehungsberechtigt sind nur deine Eltern...deine Schwester kann höchstens auf dich aufpassen :)
Das Jugendschutzgesetz gilt für dich, egal ob deine Eltern oder deine Schwester dabei ist. Außerdem meinst du deine Schwester hat Bock ihren kleinen Bruder mit zu schleppen?
Da hast du aber Glück gehabt :)
deine eltern können deine schwester für einen Abend als Aufsichtsperson beauftragen, dann darfst du mit ihr länger aus bleiben in Discos muss man meist dafür nen Zettel ausfüllen und eure Persos abgeben dann dürft ihr länger dort bleiben...
evtl gilt das aber erst ab 16! Disco ja sowieso erst ab 16
nee
Erziehungsberechtigt ist sie ja nicht
aber sie ist eine Erwachsene
und es heißt ja immer in Begleitung eines erwachsenen ist das erlaubt...wobei ich denke, du aber trotzdem mindestens 16 jahre alt sein müsstest
Wenn Sie die schriftliche Einverständniserklärung Deines Erziehungsberechtigten erhält, dass sie die Aufsichtspflicht übernimmt, dann ja. Inzwischen bieten auch viele gastronomische Betriebe dieses gesetzliche Formblatt zum Download an.
Deine Schwester ist nicht erziehungsberechtigt!
Na klar, bei uns herrscht geschwisterliebe :D