Ist Longboard fahren auf der Straße verboten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hatte schon mal deswegen freundlichen Kontakt zur Polizei...

Bin durch die Stadt gepusht und würde fast von einem Taxi angefahren, die cops standen direkt daneben in einem sixpack und haben uns beide (den Taxifahrer und mich) separat auf die Seite genommen und kontrolliert. Wir sollten beide einen Alkohol Test machen, und bei mir ist er doch relativ hoch gewesen, so um die 0,7 ^^

Aber zurück zum Thema... der Taxifahrer wurde gebeten weiter zu fahren ohne das ich ihm nochmal "Danken" durfte, und ich wurde tatsächlich nur gebeten meinen Weg mim longboard unter dem Arm fort zu setzen :)

Ich habe natürlich gefragt was passiert wenn ich denn doch fahren würde statt es zu tragen!?

Die Antwort war, das sie mich nicht daran hindern könnten, da explizit das longboard (bis jetzt) NICHT in die StVO aufgenommen wurde, weil es weder als Skateboard noch als Fahrrad untergeordnet werden kann.

Und somit ist es eine Grauzone und du kannst quasi damit fahren wo du möchtest!

Viel Spaß 

StVO §31(1) Satz 1: "Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt."

StVO §24(1): "Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend."

ein longboard ist prinzipiell nicht für den straßenverkehr zugelassen (anders als fahrräder), deswegen, nein, du darfst nicht auf der straße fahren bzw. eben nur in dem maße in dem du zu fuß auf der straße unterwegs sein darfst. gesetzlich gibt es zwischen einem fußgänger und einem skater/longboarder eigentlich kaum unterschiede.