Ist Körperverletzung gestattet wenn ich einen vertrag dafür aufstelle zwischen Verletzendem und verletzt werdenden?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein solcher Vertrag wäre sittenwidrig und daher gem § 138 Abs. 1 BGB nichtig. 

Tatbestandlich sind Operationen auch (gefährliche) Körperverletzungen, §§ 223, 224 I Nr. 2, ggf. Nr. 4 u. 5 StGB. Aber das verstößt nicht gegen die guten Sitten, sodass dort eine Einwilligung/Vertrag möglich ist.

Bei Sport, insb. Fußball gab es in letzter Zeit durchaus einige neuere Urteile. Jemand, der entgegen der Regeln, jemanden einfach nur völlig wegflext, kann und wurde schon strafrechtlich verfolgt. Zudem wurde im Zivilprozess Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. In einem Fall konnte der Gefoulte seiner Arbeit nicht mehr nachgehen, sodass ihm sogar eine Geldrente zugesprochen wurde.

Beim Boxen wird kein Vertrag geschlossen, sondern in die Körperverletzung eingewilligt, solange sie regelkonform erfolgt.

Da es für ein krankenhausreif Schlagen kein anerkanntes Regelwerk gibt und auch kein sportlicher Gedanke dahintersteht, kann es keinen Vertrag geben. Eine Einwilligung in eine stupide Prügelei scheidet wegen 

§ 228 StGB
Einwilligung

Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.

ebenfalls aus.

Ich denke, so ein Vertrag wäre dann wohl eine Unterlassungserklärung oder zumindest etwas ähnliches. Beim Tättowierer muss man ja auch einen Vertrag unterschreiben, dass man ihn nicht wegen Körperverletzung anzeigt, da Tätowierungen, wenn sie ohne Zustimmung angefertigt werden, zu schweren Strafen führen können. 

Es gibt ja die Erklärungen, die man beim Arzt unterschreiben muss vor einer Operation: dies ist eine verzwickte Situation, da dich der Arzt nun mal erst aufschnibbeln MUSS, um dir irgendwie helfen zu können. Dies für sich alleine ist eigentlich eine Körperverletzung. Aber die ganze Aktion einem höheren Ziel folgt (die Schlitzerei ist ja nicht Selbstzweck), muss man sich hier einer rechtlichen Hilfskontruktion bedienen. Mit der Erklärung signalisierts du, dass dir dies bewusst ist und bereit bist, die damit verbundenen Risiken einzugehen. Dito etwa beim tätowieren.

Beim Sport ist es eine ähnliche Situation: dort muss man zwar nichts entsprechendes unterschreiben, aber mit der Ausübung der Sportart akzeptierst du stillschweigend die damit verbundenen Risiken. Zum Beispiel beim Boxen: beide wissen, das sie aufs Maul bekommen werden - aber es ist insofern fair und moralisch vertretbar, als dass das Kräfteverhältnis und die Ziele der beiden Teilnehmer gleichwertig sind.

Einen Vertrag aufzusetzen, in dem steht "du darfst mir die Fassade polieren, bis ich mause bin" wäre hingegen vor Gericht nicht haltbar. Solche Verträge sind moralisch verwerflich (im ethischen Sinn, nicht im religiösen), weil aufgrund der ungleichen Ziele nicht feststellbar ist, ob sie dem freien Willen des Opfers entsprechen, oder unter Druck zustande kommen. Das gleiche Problem stellt sich ja auch etwa beim Thema aktiver Sterbehilfe; die Grenze zwischen tatsächlich erwünschter Hilfe und Mord ist da kaum zu ziehen, insbesondere hinterher.

Zusammengefasst, kann man sich auf den Begriff des gleichen Ziels einigen: Sowohl der Arzt wie du wollen, dass du gesund wirst. Beide wissen das. Und beide Boxer wollen den Match gewinnen. Und beide wissen das.

Ich hoffe ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt :)

Das wäre ein Vertrag wider die gute Sitte und somit nichtig.

Giga0 
Fragesteller
 07.02.2017, 20:28

Und wie regeln dass dann Boxer, wenn die nicht über einen vertrag regeln,, dass sie sich verletzten? Für mich ist das halt ebenfalls etwas was man verbieten sollte, versteh nicht auf welcher grundlage das erlaubt ist

Einfache Körperverletzung wird nur auf Antrag verfolgt, wenn kein öffentliches Interesse vorliegt. Polizei bzw. Staatsanwalt werden also nicht von sich aus aktiv.

Wenn du nicht gerade einem Politiker bei öffentlicher Kundgebung in die Kauleiste schlägst, ist das öffentliche Interesse ehr zu verneinen.

Es herrscht Vertragsfreiheit, diese findet aber u.a. bei der Sittenwidrigkeit ihre Einschränkungen. Gegenseitige einfache KV ist nicht sittenwidrig, wenn sie z.B. in einem sanktionierten Boxkampf stattfindet.