Ist es wenn man jemanden ins Holzbein schießt Sachbeschädigung oder Körperverletzung?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Körperverletzung 46%
Sachbeschädigung 31%
Beides 23%

7 Antworten

Sachbeschädigung

Implantate und Prothesen sind nur dann vom Tatbestand der Körperverletzung erfasst, wenn sie derart eng mit dem Körper verbunden sind, dass ein Eingriff notwendig ist um den Gegenstand vom Körper zu trennen. Dies wäre zum Beispiel bei einem Herzschrittmacher der Fall.

Ein Holzbein ist demnach kein Körperteil, sodass der Tatbestand der Körperverletzung auch nicht erfüllt ist. Grundsätzlich ist damit nur der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.

Im Einzelfall konnen daneben noch andere Straftatbestände erfüllt sein, wie z.B. eine versuchte gef. Körperverletzung.

SuperDevGodGod1  21.03.2019, 19:55

Ich würde nicht von Einzelfall sprechen. Die Frage, welcher Versuchstat sich der Täter strafbar gemacht hat, ist hier sogar die Hauptfrage.

uni1234  21.03.2019, 20:08
@SuperDevGodGod1

KV kommt hier mE aber nur in Betracht wenn der Täter entweder nicht wusste dass es sich um ein Holzbein handelt oder daneben billigend in Kauf nahm echte Körperteile zu treffen. Beides wäre eine Abänderung des Sachverhalts, daher eine Frage des Einzelfalls.

Beides

Das hängt davon ab, worauf der Täter gezielt hat. Hat er beispielsweise auf den Körper des Opfers gezielt, daneben getroffen und das Holzbein erwischt, ist es eine versuchte Körperverletzung oder gar ein versuchtes Tötungsdelikt.

Ob schwere oder gefährliche Körperverletzung, sowie Mord oder Totschlag lasse ich mal beiseite.

Bezüglich der Sachbeschädigung, die objektiv vorliegt, stellte sich die Frage, ob ein bedingter Vorsatz bejaht werden kann, oder ob es noch als fahrlässig gilt. Faktisch würde die Tat wegen Geringfügigkeit und allfälliger Konkurrenzfragen wohl nicht weiter gerichtlich verfolgt.

Hat der Täter auf das Holzbein gezielt, stellt sich die Frage, ob er wusste, dass es ein Holzbein ist. Wenn nein, läge der untaugliche Versuch einer gefährlichen Körperverletzung vor. Ein untauglicher Versuch liegt dann vor, wenn eine versuchte Straftat aus Gründen, die nicht in der Macht des Täters liegen, gar nie erfolgreich zu Ende hätte geführt werden können. Das Paradebeispiel dafür ist der Schuss auf eine Leiche. Da wir ein Schuldstrafrecht haben, kann es einem Täter nicht durchgehen gelassen werden, wenn er auf eine Leiche schiesst, die er für lebend hält. Nichtsdestoweniger kann er an einer Leiche ein Tötungsdelikt nicht mehr erfolgreich ausführen.

Eine Sachbeschädigung läge in so einem Fall nicht vor, da der Täter ohne Wissen um das Holzbein nicht im Ansatz davon ausgehen konnte, dass er eine Sachbeschädigung begehen könnte, das wäre dann maximal fahrlässig, wohingegen die Sachbeschädigung aber ein reines Vorsatzdelikt ist.

Der untaugliche Versuch kann juristisch im Vergleich zum tauglichen Versuch zu einer Strafmilderung führen, muss aber nicht, das liegt in den Händen des Richters. Ein Holzbein (oder jegliche andere Prothese) ist aber eher selten, dementsprechend ergibt die Wahrscheinlichkeitsrechnung wohl keine Strafmilderung.

Die letzte Möglichkeit ist, dass der Täter um das Holzbein gewusst hat und vorsätzlich eine Sachbeschädigung durch Schussabgabe darauf begannen hat. Diese würde dann bestraft, zusätzlich stellt sich die Frage, ob ein Gefährdungsdelikt vorliegen könnte.

furbo  22.03.2019, 07:25

Ich würde bei einem Schuss auf einen Menschen, der "nur" das Holzbein trifft, nicht unbedingt von einem untauglichen Versuch sprechen. Der Versuch war tauglich, nur hat der Täter daneben geschossen - salopp gesagt. Die Frage wäre auch, ob der Täter wusste, dass derjenige eine Prothese trägt.

Beides

Das ist der qualifizierte Versuch einer gefährlichen KV (oder vielleicht sogar des Totschlags oder Mordes).

Bei dem Versuch wurde der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt.

In der Praxis würde vermutlich die Sachbeschädigung nach 154 StPO eingestellt, aber die Versuchstat mit Härte bestraft.

uni1234  21.03.2019, 19:46

Beides ist problematisch. Dies setzt nämlich voraus dass der Täter sowohl auf ein Körperteil als auch auf eine Sache schießen wollte. Das ist nur schwer machbar.

SuperDevGodGod1  21.03.2019, 19:55
@uni1234

Nein, wenn der Täter auf den Körper schiessen wollte, aber zufällig eine Sache erwischt hat, ist es der untaugliche Versuch einer KV/Tötung.

Wenn er bewusst auf das Holzbein geschossen hat, ist es eine Sachbeschädigung und eine allfällig strafbare Gefährdung.

Ich sehe hier kein juristisches Szenario, bei dem Vorsatz bezüglich beidem vorliegen müsste.

furbo  21.03.2019, 19:56
@uni1234

Leider kann ich nicht mit meinem Tablet antworten, ohne vorher ein Votum abzugeben. "Beides" kam meiner Rechtsauffassung am nächsten.

Körperverletzung

Wußte denn der Täter vom Holzbein? Und wie sicher konnte der Schütze sein, dass er auch das Holzbein trifft. Nur bei einem aufgesetzten Schuß mit einer ballistischen Unterlage wäre eine Körperverletzung/Tötung auszuschließen.

Da all diese Faktoren nicht vorliegen dürften, wird wegenversuchter gef. KV, bzw. Totschlag, ermittelt/angeklagt.

Beides

...Sachbeschädigung, weil dadurch eine Sache (das Holzbein) beschädigt wurde, Körperverletzung, weil dadurch die Bewegungsfähigkeit gewaltsam eingeschränkt wurde....