Ist es Vertragsbruch?
Hallo, ich hatte neulich ein shooting bei dem ich bilder bearbeitet kriegen sollte innerhalb von sechs wochen nun sind schon 9 wochen um und der fotograf reagiert nicht. Ich habe die Bilder nun von wem anders bearbeiten lassen und online gestellt, worauf der Fotograf meinte, er wird rechtlich vorgehen, wenn ich die bilder nicht wieder rausnehme. Ich finde es zwar schon lächerlich sich selber nicht an den Vertrag zu halten und dann sowas zu schreiben, jedoch wollte ich wissen, ob er deswegen wirklich rechtlich vorgehen kann. Im Vertrag steht: Das model übertragt dem Fotografen oder dessen Rechtsnachfolgern unwiederruflich und zeitlich unbefristet sämtliched Rechte für jegliche Nutzung, Bearbeitung ujnd Veröffentlichung an den durch den Fotografen von dem Model angefertigten Fotos............ Das Model erhält vom Fotografen innerhalb eines Zeitraumes von maximal 6 Wochen seit dem Datum der Fertigung der Aufnahmen eine Auswahl von maximal alle der gemeinsam angefertigten und vom Fotografen gegebenfalls bearbeiteten Fotos. Die Fotos darf das Model ausschließlich für die Eigenwerbung sowie für persönliche Zwecke verwenden. Eine Übertragung der Bildrechte durch das Model an Dritte ist ausgeschlossen. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Models vollständig abgegolten. Tue ich da wirklich etwas unrechtes?
4 Antworten
Du hast eine Straftat begangen. Der die Bilder bearbeitet hat und verwendet, hat ebenfalls eine Straftat begangen.
Es besteht ja ein Urheberrecht an den Bilder für den Fotografen.
Du hast nicht das Recht an den Bildern des Fotografen herum zu doktern und erst recht nicht Auswahlbilder zu verwenden.
Der Fotograf hat das Recht die Lieferfrist zu überschreiten.
Durch bsw höhere Gewalt, Krankheit, Verzögerungen durch andere Projekte usw.
Er darf die Auslieferung nicht verweigern.
Es sei denn, die Bilder sind nicht repräsentativ. Sprich, er erachtet die Bilder als misslungen.
Dann war das Shooting ein Fail und keiner hat am Ende Bilder.
In jedem Fall hast du dich rechtswidrig verhalten und kannst zu recht belangt werden. U.a wegen Urheberrechtsverletzung
Enthält der Vertrag eine Salvatorische Klausel? - in dem Fall könnte dich der Fotograf wg. der Veröffentlichung der Bilder belangen.
Nein, da steht nicht, was passiert, wenn sich einer nicht daran hält.
Du durftest die Fotos in der von dir beschriebenen Art, nachdem wie du den Vertrag diesbezüglich beschreibst, veröffentlichen. Die Frage ist, ob du sie vorher von einem "Dritten" bearbeiten lassen durftest. Denn der Fotograf als Urheber der Fotografien kann das ausschließen. Juristisch für mich ist fraglich, ob es schon dadurch ausgeschlossen war, wenn es laut Vertrag nicht gestattet war, also wenn z. B. der Vertrag diesen Fall überhaupt nicht erwähnte. Möglicherweise gibt es darüber Urteile, die ich aber im Einzelnen nicht kenne. Eine geldliche Haftbarmachung deinerseits kann man in dieser Situation sicher ausschließen, aber wenn nicht die Gestattung zur Bearbeitung durch Dritte ausdrücklich im Vertrag steht rate ich dir, die Bilder rauszunehmen und danach eine "gütliche Einigung" mit dem Fotografen zu versuchen.
Wenn es dort wirklich so stand, dann hat er es verbockt nicht du, wenn er dich anzeigen will wegen was auch immer geht es nach hinten los für ihn.
Ja, weil ich die Bilder ja ohne seine Einwilligung bearbeiten lassen hab und auf die Webseite zur Eigenwerbung gestellt hab
Es geht nicht für ihn nach hinten los, sondern für sie. Sie hat nicht das Recht an den Bildern zu doktern. Das ist ganz klar eine Urheberrechtsverletzung und kann mit bis zu 5 Jahren Gefängnis oder hohen Geldstrafen bestraft werden.
Ich glaube nicht. Also zu Rechten ist das alles was da stand. Und bei der Veröffentlichung habe ich mich ja nur an das gehalten, was dort stand also zur Eigenwerbung