Ist es strafbar mit 2 Reifen auf den Gehweg zu stehen?

15 Antworten

Auszug aus dem § 12, Abs. 4 der StVO: "Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben".

barolo86  14.11.2011, 13:48

falsch

stelari  15.11.2011, 08:40

Der Absatz 4 § 12 StVO regelt das Verbot des "Links"-parkens außer in den zugelassenen Bereichen... es macht keinen Sinn etwas aus dem Gesetz herauszupicken was gerade in den Kram passt und die eigentliche Relevanz der Regelung unter den Tisch fallen zu lassen - so sind 'se halt die Hobbyjuristen!

hier der vollständige Absatz 4 § 12 StVO:

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

Nein, wenn es noch Platz hat das Fussgänger und in eurem Fall Rollstuhlgänger oder ältere Menschen mit Gehhilfen noch den Weg passieren können, wenns keine PP weit und breit hat, aber besser man stellt ihn in der Strasse ab, vermeidet auch Kratzer am Auto von Fussgängern. Andere Autos müssen so oder so, abbremsen ob die nun in der Strasse oder halb auf der Strasse stehn. Ok, wie es in D geregelt ist weiss ich nicht,^sehe es aber an vielen Orten, dass die Autos hälftig auf dem Gehsteig stehn.

Das s.g. "aufgeschulterte" Parken ist nur dann erlaubt und zulässig, wenn dies ein Zusatzzeichen (Auto halb auf dem Gehweg, finde nur gerade kein Bild dazu) oder Markierungen angelegt sind anweist - dann ist aber zu beachten, dass mindestens 80cm* Abstand vom Auto zum nächsten Hindernis einzuhalten sind. In allen anderen Fällen ist dies eine Ordnungswidirgkeit und wird mit 15€ geahndet (52. Bußgeldkatalog)

*die 80cm gelten als ausreichend, auch wenn Rollstühle breiter sind als 80cm, da man eher von der Mutter mit Kinderwagen ausgeht.

Quelle: Schwägerin ihres Amtes Politesse...

§12 stvo: das parken auf gehwegen ist unzulässig! trotzdem ist das keine straftat, sondern eine ordnungswidrigkeit, die auch "gebührenpflichtig" verwarnt werden kann. am besten rufst du mal dein zuständiges polizeirevier an, und bittest darum, dass die beamten mal ein auge auf die situation dort haben. es wäre sicher gut, wenn du dann vorführen kannst, dass du mit dem rolli nicht durchkommst.

Wenn weniger als 80cm Platz auf dem Gehweg ist, parken die im absoluten Halteverbot (15€) (bzw. parken auf Rad- oder Gehwegen über 1 Stunde mit Behinderung = 25-35€). Kannst ja mal die Polizei anrufen, wenn das passiert. Wird den Nachbarn zwar nicht gleich die Schuhe ausziehen, aber oft dürften die das trotzdem nicht wiederholen.