Ist es strafbar eine Pizza jemand fremden zu schicken?
(Anhand von Infromationen wie : Hausnummer; Straße. Nachname..)
DIe Nummer könnte man ja falsch sagen oder die eigene..
Danke im Voraus
18 Antworten
Aufgrund des geringen Wertes der Pizza und der Einmaligkeit der Handlung dürfte aus Verhältnismäßigkeitsgründen eine straftrechtliche Verurteilung nicht in Betracht kommen. Theoretsich gilt aber: Wer Warenlieferungen und Dienstleistungen unter falschem Namen bestellt, um damit einen anderen zu belästigen, täuscht das beauftragte Unternehmen über die fehlende Bereitschaft zur Gegenleistung = Betrug §263 StGB (BVerfG vom 27.09.2006, 2 BvR 1603/06)
Wenn dieses Verhalten "beharrlich" vorgenommen wird und zu einer "schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" führt ist sogar §238 Abs. 1 Nr. 3 StGB tangiert!!
Nein strafbar ist es nicht. Es ist aber eine unerlaubte Handlung, aus der Schadensersatzansprüche für den Lieferanten hervorgehen.
Derjenige muss die pizzen ja erstmal annehmen. Er kann die ja einfach ablehnen.. Ich würde die Nummer auf jeden Fall unterdrücken! :D Oder lass es..
naja, geschenkt kriegt diese Person sie ja nicht, denn wenn sie sie annimmt muss sie auch dafür zahlen. klar ist das Betrug
Egal ob strafbar, auf jeden Fall ist es dem "Pizzafahrer" gegenüber unfair.....
aber die kosten für die pizzeria die entstehen und die anderen kunden die deshalb länger warten müssen. es antsteht schon ein schaden desto größer die bestellung umso ärgerlicher
@vivalamusic1
Solltest Du solch einen Streich vorhaben, solltest Du Dich mal nach einem guten Psychologen umsehen, denn den hast Du in dem Fall dann dringend nötig!!
DAS hat dich nichts aber auch nciht zu interessieren . Geh ; unternehm was mit deiner Familie :D Hau rein .
wieso ? Er wird doch bezahlt dafür ; ob sie jemand (die Pizza) bezahlt oder nicht.