Ist es rechtlich gesehen nicht strafbar eine Spinne zu töten?

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In der Anwendung des Tierschutzgesetzes wird schon nach Tierkategorien unterschieden. Mit "Tier" ist häufig "Wirbeltier" gemeint. Wirbellose Tiere, die nicht unter Artenschutz stehen, haben da schlechte Karten.

Wenn man also achtlos einzelne Ameisen zertritt, die einem über den Weg laufen, dann begeht man damit keine Straftat. Eine Straftat würde es werden, wenn man mutwillig den ganzen Ameisenhaufen zerstört.

Die Begründung: "Ich habe keine Lust, wie ein Buddhist vor mir den Weg zu fegen, um nur ja keine Ameise zu zertreten" gilt als vernünftig genug, um zu begründen, dass man den Tod einer Ameise in Kauf nimmt.

Vermutlich würde auch die Polizei keine Strafverfolgung aufgrund des Tötens einer herrenlosen Spinne aufnehmen. Wenn es eine wertvolle Spinne ist, die in einem Terrarium sitzt und jemandem gehört, ist es eine andere Geschichte.

Ein Verstoß gegen § 1 TierSchG ist nicht unter Strafe gestellt. Daher macht man sich damit auch nicht strafbar.

Es handelt sich eher um einen übergeordneten allgemeinen Verhaltensgrundsatz. Dieser wird in den darauf folgenden Paragrafen konkretisiert und nur, wenn ein Verstoß gegen diese auch strafbewehrt ist, macht man sich bei einem Verstoß strafbar. Siehe §§ 17-20a TierSchG.

Nicht alle Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind auch strafbar. Strafbar ist gemäß § 17 TierSchG vielmehr „nur“ die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund sowie das Zufügen von Schmerzen.

Ich möchte mich jetzt nicht drauf festnageln aber,

Ein Tier wird im Gesetzt als ,,Sache" behandelt, auch wenn sie keine (ist neu) Sachen sind.

Wenn du die Katze deines Nachbarn tötest, ist das kein Mord sondern nur Sachbeschädigung. Und deshalb glaube ich, dass das Gesetzlich geschützte ,,Tier" jemanden gehören muss um als ,,Tier" zu gelten. Es gibt schließlich auch Spinnen die in Terrarien Zuhause gehalten werden und diese Spinne zu töten ist bestimmt strafbar im Gegensatz zu einer aus der Natur freien besitzlosen Spinne.

Käfer und Mücken etc. gehören niemanden und wo kein Kläger da kein Richter.

Also, angenommen da kümmert sich wirklich jemand drum:

Als erstes wäre zu klären, was „ohne vernünftigen Grund“ bedeutet, was ist den ein „vernünftiger Grund“?

Ich gehe davon aus, dass eine Gefahr für Leib und Leben das Schädigen eines Tiers rechtfertigt. Das ist hier keinesfalls gegeben, höchstens wenn es eine giftige Spinne ist, erstens gibt es nur 8 Spinnenarten die dem Menschen wirklich etwas anhaben können, die meisten anderen sind vollkommen harmlos und zweitens gibt es keine dieser Arten in Deutschland. Das scheidet also als Grund aus. An sich hast du Recht, es ist strafbar, eine Spinne zu töten. (Ich selbst fange die immer (lebend) ein und werfe sie nach draußen)

Jetzt hättest du jedoch noch das Problem, dass du beweisen musst, dass der jenige auch wirklich diese Spinne getötet hat.

In der Realität ist das schwierig bis unmöglich nachzuweisen und die Polizei hat sicherlich wichtigeres zu tun als solchen blödsinn. (Alten Omas geld aus der Tasche leiern, wenn ihr Schoßhündchen im Park 20 Gramm kot hinterlässt)