Ist es in Deutschland eigentlich gesetzeswidrig, mit einer anderen Person zu schlafen, obwohl man verheiratet ist?
Ist das in irgendeiner Form strafbar? Könnte der Ehepartner einen fürs Fremdgehen anzeigen? Findet ihr, dass so etwas strafbar sein sollte, falls es das nicht schon ist?
Und keine Sorge, ich frage nur aus Interesse^^
9 Antworten
Nein, ist nicht strafbar, soll es auch nicht, weil das private Probleme sind, die den Staat nichts angehen.
An und für sich ist es Strafe genug, wenn man mit der untreuen Person konsequent Schluss macht und seine oder ihre Sachen von mir aus in nem Müllsack auf die Strasse raus stellt.
Nein und finde auch nicht, dass das strafbar sein sollte, denn wenn man jemanden wirklich liebt geht man nicht fremd und wenn man's doch tut, ist es gut, dass die andere Person sieht, dass man es nicht ernst meinte.
Ist komplett legal. Einvernehmlicher Sex kann in Deutschland nur mit Minderjährigen strafbar sein.
Haste auch wieder recht.
nein, war früher mal (bis 1969 strafrechtlich, bis 1977 familienrechtlich) relevant -- heute nicht mehr. Da muss man es nur noch mit dem Parnter ausmachen.
Ja, kann man anzeigen. Bringt aber nicht wirklich was.
Falsch. Inzest ist auch Verboten.