Ist es ein Bußgeldverfahren wenn man gelasert wurde?
Hallo, Anfang des Jahres wurde auf der Autobahn mein Abstand gemessen und da habe ich Post bekommen von der Polizei wo ich ca. 200 Euro bezahlen musste und nen Punkt bekommen habe. War das ein Bußgeldverfahren oder nur ein Bußgeld bzw. wo liegt da der genaue Unterschied?
Danke bereits im Voraus für die Antworten.
Mangelnder Abstand wird gelasert?
ja
2 Antworten
Das BußGELD ist das Straßmaß, also die Geldstrafe. Das BußgeldVERFAHREN ist der gesamte strafrechtliche Vorgang von der Abstandsmessung inklusive Aktenanlegung, Schriftverkehr mit dir, Überwachung, ob das von dir bezahlte Bußgeld bei der Behörde eingegangeni ist, Veranlassung der Eintragung des Punktes in der Flensburger Kartei, also der Vorgang von Anfang bis Ende.
Ich habe den Ausdruck ganz bewußt gewählt, um die Erklärung für einen Laien verständlicher zu machen.
Die Idee ist gut. Der Laie übernimmt aber unbewusst die Formulierung und ist auf dem falschen Dampfer. Auch dem Laien sollte der Unterschied zwischen beiden klar sein, ist meine Meinung.
Auch dem Laien sollte der Unterschied zwischen beiden klar sein, ist meine Meinung.
Das stimmt! Das wäre dann der der zweite Schritt nach meinem ersten Schritt, den du nun vollzogen hast. Insofern haben wir den Fragesteller gemeinsam als "Team" umfassend aufgeklärt! :-)
Klingt doch gut ;-)
In einem OWI-Verfahren, wird ein Ordnungsgeld verhängt. In einem Bußgeldverfahren eben das Bußgeld. Also OWI ist nicht so ganz richtig!
... Was aber sowieso gleichgültig ist, denn im OWi-Verfahren, im Bußgeldverfahren und im Strafverfahren geht es im weitesten Sinne überall um eine Gesetzesverletzung und um eine Strafe, welchen Namen Verfahren und Strafe auch haben mögen. :-)
Stimmt insoweit! nur irgendwann ist die verfolgende Behörde nicht mehr das Ordnungsamt sondern die Staatsanwaltschaft!
Das ist für D falsch, Ordnungswidrigkeitenverfahren sind beide, sie können je nach Tatbestand mit Verwarngeld oder aber Bußgeld nach Katalog belegt werden. Ordnungsgeld ist in diesem Zusammenhang kein Rechtsbegriff.
War das ein Bußgeldverfahren oder nur ein Bußgeld bzw. wo liegt da der genaue Unterschied?
Der 'Unterschied' ist, dass ein Bußgeld das Ergebnis eines Bußgeldverfahrens ist.
Sorry, das ist kein "strafrechtlicher" Vorgang, sondern ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.