Ist es ein Bußgeldverfahren wenn man gelasert wurde?

superseegers  18.08.2021, 13:17

Mangelnder Abstand wird gelasert?

MikeMoon 
Fragesteller
 21.09.2021, 09:59

ja

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das BußGELD ist das Straßmaß, also die Geldstrafe. Das BußgeldVERFAHREN ist der gesamte strafrechtliche Vorgang von der Abstandsmessung inklusive Aktenanlegung, Schriftverkehr mit dir, Überwachung, ob das von dir bezahlte Bußgeld bei der Behörde eingegangeni ist, Veranlassung der Eintragung des Punktes in der Flensburger Kartei, also der Vorgang von Anfang bis Ende.

superseegers  18.08.2021, 13:16

Sorry, das ist kein "strafrechtlicher" Vorgang, sondern ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Katharina010  18.08.2021, 13:20
@superseegers

Ich habe den Ausdruck ganz bewußt gewählt, um die Erklärung für einen Laien verständlicher zu machen.

superseegers  18.08.2021, 13:22
@Katharina010

Die Idee ist gut. Der Laie übernimmt aber unbewusst die Formulierung und ist auf dem falschen Dampfer. Auch dem Laien sollte der Unterschied zwischen beiden klar sein, ist meine Meinung.

Katharina010  18.08.2021, 13:25
@superseegers
Auch dem Laien sollte der Unterschied zwischen beiden klar sein, ist meine Meinung.

Das stimmt! Das wäre dann der der zweite Schritt nach meinem ersten Schritt, den du nun vollzogen hast. Insofern haben wir den Fragesteller gemeinsam als "Team" umfassend aufgeklärt! :-)

EddiR  18.08.2021, 16:03
@superseegers

In einem OWI-Verfahren, wird ein Ordnungsgeld verhängt. In einem Bußgeldverfahren eben das Bußgeld. Also OWI ist nicht so ganz richtig!

Katharina010  18.08.2021, 16:12
@EddiR

... Was aber sowieso gleichgültig ist, denn im OWi-Verfahren, im Bußgeldverfahren und im Strafverfahren geht es im weitesten Sinne überall um eine Gesetzesverletzung und um eine Strafe, welchen Namen Verfahren und Strafe auch haben mögen. :-)

EddiR  18.08.2021, 16:45
@Katharina010

Stimmt insoweit! nur irgendwann ist die verfolgende Behörde nicht mehr das Ordnungsamt sondern die Staatsanwaltschaft!

superseegers  18.08.2021, 16:56
@EddiR

Das ist für D falsch, Ordnungswidrigkeitenverfahren sind beide, sie können je nach Tatbestand mit Verwarngeld oder aber Bußgeld nach Katalog belegt werden. Ordnungsgeld ist in diesem Zusammenhang kein Rechtsbegriff.

War das ein Bußgeldverfahren oder nur ein Bußgeld bzw. wo liegt da der genaue Unterschied?

Der 'Unterschied' ist, dass ein Bußgeld das Ergebnis eines Bußgeldverfahrens ist.