Ist eine Schule eine Körperschaft des öffentlichen Rechts?

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Diese Frage ist in seiner eigenen Erschinung durch und durch VERSTÄNDLICH! Da einige zum Stolze gerne sich etablieren möchten können sie nicht bedenken was an sich Körperschaft des öffentlichen Rechts meinen mag.

Zunächst mal hat Körperschaft nichts mit Biologie oder sonst was banales zu tun.

Körperschaft ist ein Terminus welches dem juristischen Bereich (Rechtswissenschaft) gehörig ist. Körperschaften sind staatlich anerkannte organisierte Mitgliedschaften die die Aufgaben des öffentlichen Zusammenlebens für uns Menschen bediensten. Das heisst sie leisten ein hohes Niveau an dem gesunden Zusammenleben unserer ÖFFENTLICHEN Geselligkeit (in der sozialen Gesellschaft). Körperschaften sind zum Beispiel Schulen, Universitäten, Berufsschulen, Vereine, Gemeinde, Krankenkassen etc.

Es wird sofern ich weiss (bin keine Juristin aber lese gerne bisschen von allem) in den Mitgliedschaften zwischen freiwilligen Mitgliedschaft und verpflichtenden Mitgliedschaft unterschieden. Demnach ist der Besuch an einer Schule (bis zu einem bestimmten Alter) verpflichtend und dient dem öffentlichen Rechts. Weil auch Schulen bestimmte Setuern ablegen müssen etc.

Es gibt auch sogar andere Gruppierungen in dem Terminus der Körperschaften. Aber das wird jetzt wahrscheinlich zu heikel.

Ich hoffe sehr das dies ein vernünftiges DEUTSCH war und hoffe sehr dass es VERSTÄNDLICH rübergekommen ist. Ausserdem einen lieben Dank für das nette Kompliment an den Herrn retroblau225.

topschlaumeier  31.08.2013, 12:23

Weder besonders verständlich noch inhaltlich wirklich korrekt! Besser informieren und mehr am Text feilen!

Nein, sie ist eine (nichtrechtsfähige) Anstalt des öffentlichen Rechts (und wenn sie keine Privatschule ist) Teil einer Gebietskörperschaft (Gemeinde, Kreis etc.).

JA :D Schöne Nacht