Ist ein Unterhaltsbeitrag von Dritten als Einkommen zu werten?

3 Antworten

Du wurdest darauf hingewiesen, dass Du für die Versteuerung selbst verantwortlich bist. Daher wirst Du auch - anders, als Newcomer annimmt - keine Lohnbescheinigung von Deinem Auftraggeber bekommen. Das vorweg, aber es ist nicht weiter kompliziert:

Du machst eine Einkommensteuererklärung und gibst diese "Unterhaltszahlungen" als sonstige Einkünfte (Anlage S) an.

jedes Einkommen zählt sprich auch dieser Unterhalt gehört dazu. Gib das im Bereich Lohn als entsprechenden zweiten Lohn an. Du müsstest von dem Untenehmen auch Lohnsteuernachweis bekommen haben

Da der betrieb diese Ausgabe als Betriebsausgabe bucht, kann das Finanzamt natürlich kontrollieren, wohin dieses Geld geflossen ist

Das ist Einkommen aus selbständiger Arbeit für dich.