Ist ein Katzenbiss ein Fall für die Private Unfallversicherung?

5 Antworten

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Die Definition für die Leistung einer Unfallversicherung lautet:

Plötzlich, von aussen auf den Körper einwirkendes, unvorhersehbares Ereignis.

Alle Punkte kann ich mit ja beantworten, somit Leistungsfall für die Unfallversicherung.

Dabei ist es egal, ob die eigene Katze oder eine Fremde...

Haftpflichtschäden/ Schmerzensgeld kann man bei der eigenen Katze natürlich nicht gelten machen, da hier die Gefährdungshaftung greift.

Ein Katzenbiss ist ein Unfall im Sinner der Versicherungsbedingungen. Wenn in Deiner Unfallversicherung ein Unfallkrankenhaustagegeld und evtl. Genesungsgeld vereinbart ist, hast Du einen Anspruch auf die entsprechende Leistung. Wichtig ist immer, der Versicherung den Unfall schnell zu melden!

Zu den bisherigen Antworten möchte ich noch hinzufügen, dass du als Versicherungsnehmer und versicherte Person gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen verpflichtet bist, einen Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden. Solltest du dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nachkommen, und durch die Verzögerung es der Versicherung erschwert werden bzw. unmöglich gemacht werden, den Sachverhalt zu prüfen (z.B. ob die Versicherung bei einem Dritten/Unfallverursacher Regress nehmen könnte, ob die Voraussetzungen zur Leistung gegeben sind etc.), muss die Versicherung keine Leistung erbringen. Dies dürfte bei einem Tierbiss ganz sicher der Fall sein (ein von der Versicherung beauftragter Gutachter müsste klären, welches Tier dich tatsächlich gebissen hat, wem das Tier gehört, mögliche Zeugen befragen, etc.)

Also grundsätzlich würde ich sagen, ja, natürlich ist ein Katzenbiss in der Unfallversicherung versichert. Egal, wem die Katze gehört. Höchstens, wenn du die Katze provoziert hast, damit sie dich beißt, dann wäre es ja Vorsatz. Nachdem du den Schaden aber nicht unverzüglich (also direkt nach der Krankenhauseinweisung) gemeldet hast, sondern erst nach deutlich mehr als 2 Wochen, wirst du leer ausgehen. Insbesondere deshalb, weil es nach 2 Wochen nicht mehr zweifelsfrei nachweisbar ist, dass der Katzenbiss tatsächlich die Ursache für deinen Krankenhausaufenthalt war. Und ja, ein Zögern, weil dir erst jetzt eingefallen ist, dass du eine Unfallversicherung hast, ist schuldhaft...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ja, wer einen schaden davon trägt kann Schmerzensgeld verlangen.

walterdealeman  26.06.2010, 17:50

..das war aber nicht die Frage!

klar kannst du deine unfallvers beanspruchen. lg malli