Ist ein Handyvertrag gültig wenn der Zweitname angegeben wurde

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Na klar, das ist doch dein Name. Außerdem ist es unwichtig, weil das ohnehin keiner mehr kontrolliert.

Alle eingetragenen Namen sind vertragsrechtliche Namen und sind bindend zu verwenden. Der Rufname kann aus diesen ausgewählt werden. Daher ist es egal, welcher dieser Vornamen verwendet wird. Rechtlich ist es unproblematisch sicher. Du warst auch bei vollen Sinnen, als du unterschrieben hast. Daher wird es keine Beanstandung geben.

Ist völlig egal, nur wenn du mal zu einem anderen Anbieter wechselst, solltest du dir das merken, wie du im Vertrag stehst.