Ist ein Content- Anspruch auf YouTube rechtlich wirksam?
Laut Gesetz darf man ja keine Werke ohne die Zustimmung des Urhebers teilen. Wenn man auf YouTube urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet, erkennt das in der Regel das automatische Content ID- System. Je nachdem, ob der Urheber vorher festgelegt hat, was passiert wenn sein Werk erkannt wird, ergreift dieses System dann Maßnahmen. Meistens darf das Video online bleiben, alle Einnahmen fließen aber an den Rechteinhaber oder es wird in einigen Ländern nicht angezeigt, in seltenen Fällen wird das Video gelöscht.
Meine Frage: Ist der erste Fall (das Video darf online bleiben, mit Einschränkungen) eine rechtlich wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers zum Verwenden der Inhalte oder muss man theoretisch trotzdem noch mit einer Abmahnung rechnen?
Folgendes wird angezeigt, wenn der erste Fall eintritt:
1 Antwort
Also nach meinem Kenntnisstand darf dann keine Abmahnung mehr erfolgen weil:
- der Rechteinhaber diese Vorgehensweise ja explizit vorgegeben hat und
- der Rechteinhaber ja an deinen Einnahmen beteiligt wird.
Wenn Du aber auf der sicheren Seite sein willst benutzte Videos die explizit mit "CC" gekennzeichnet sind oder drehe die Videos mit deinen eigenen Worten nach. Wenn Du dann noch diese Videos mit Filmausschnitten die Du frei verwenden darfst aufpeppst dann steht deinem YouTube-Kanal nichts im Wege.
Gib dazu in der Google-Suche mal MovieClips30Rabatt - Dann findest du Filmausschnitte die Du frei verwenden darfst zu einem super günstigen Preis.
Wie gesagt! Der Rechteinhaber gibt ja diese Vorgehensweise vor. Daher sehe ich da kein Problem. Ansonsten würde er die Sperrung vorgeben und veranlassen.
Dies ist aber keine Rechtsberatung muss ich noch dazu sagen wohl gemerkt.
Nur meine Ansicht und Kenntnis.
Hast Du mal bei YouTube angefragt um das zu klären?
Und wenn mit dem Video keine Einnahmen generiert werden? Ist das egal?