Ist diese Rücklastschriftgebühr zulässig?
Habe am 18. und 19. jeweils was in einem Supermarkt mit Karte bezahlt ( einmal für 6,85 und einmal für 2,75 ) es war nicht genügend Deckung auf dem Konto wo am 20. eine rücklastschrift an mich zurück ging . Hab es erst am 23. bemerkt weil ich da Post bekommen hab von der Bank als Erinnerung und vorher nicht mehr auf das Konto geschaut habe.
habe heute mit dem Verkäufer geredet und er meinte jetzt wird jeweils eine Gebühr von knapp 8 Euro also zusammen 16 Euro Gebühr erhoben und da lässt sich nichts mehr machen .
ist das so rechtens oder kann ich da Widerspruch einlegen ?
6 Antworten
Du hast darauf zu achten, dass Dein Konto gedeckt ist - das sind die normalen Kosten für eine Rücklastschrift (in diesem Fall 2 x ).
Widerspruch zwecklos
Das sind Kosten, die dem Händler für die Rücklastschrift entstehen, und die dieser natürlich ersetzt haben will.
Außerdem hast du dich mit deiner Unterschrift auf dem Kassenbeleg damit einverstanden erklärt.
Abgesehen davon, dass es Unsinn ist, so kleine Beträge mit Karte zu bezahlen, bist Du nicht sorgfältig genug, zu kontrollieren, ob Du genug Geld auf deinem Konto hast.
Jetzt beschwerst Du Dich, dass Du die hohen Kosten, die Du selbst verursacht hast, auch noch bezahlen sollst. Merkst Du was?
Erwartest Du ernsthaft, dass der Supermarkt wegen Deiner Nachlässigkeit nicht nur hinter € 9,60 herlaufen muss, sondern dass er auch noch die ihm entstandenen Kosten von € 16,00 selbst bezahlt? Träum weiter.
Nebenbei: Bei etwas Kleingeld statt Prepaid-Karte in der Tasche sieht man sofort, wenn es alle ist und verzichtet dann eben mal auf Red Bull, Cola oder Chips etc. (Sorry, etwas Polemik konnte ich mir nicht verkneifen)
https://www.heise.de/resale/artikel/Bearbeitungskosten-fuer-Ruecklastschriften-1858178.html
Ja Rücklastschriftgebühren sind zulässig und berechtigt, denn dem Gläubiger werden seitens seiner Bank auch Gebühren berechnet, die dieser an Dich weitergibt.
ja, es kommt noch eine Bearbeitungsgebühr dazu.