Ist die Lackierung erlaubt? ("Fake" Polizei)

Polizei Passat fake - (Auto, Gesetz, Polizei)

13 Antworten

Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass du dich fälschlicherweise als Polizei ausgeben willst. Ausgemusterte Polizeifahrzeuge hatten (als sie noch lackiert waren - heute wird ja über das Silber foliert) auch ihre Farbgebung behalten, nur die Schriftzüge wurden entfernt.

Es gibt auch Firmen wie "Polizei im Film", die Polizeifahrzeuge mit ganz normaler Straßenzulassung, normalen zivilen Kennzeichen und voller Montur (mit Blaulichtanlage) fahren. Sobald sie im öffentlichen Verkehr unterwegs sind, muss der Polizeischriftzug überklebt werden (dafür gibt es Magnet-Aufkleber die den Lack und Folie vom Schriftzug nicht beschädigen) und die Blaulichter müssen abgedeckt sein.

Evtl. gibt es noch Einschränkungen bei den Reflexstreifen, wie hier schon jemand vermutet hat.

Es muss erkennbar sein, dass zwar der Look gewollt ist, ab er noch keine Amtsanmaßung vorliegt. Sobald du mit Polizei-Schriftzug und/oder Blaulicht unterwegs bist, wirds rechtlich problematisch.

Anders bei ausländishcne Polizeifahrzeugen oder Fantasiefahrzeugen: Diese dürfen, sofern das Blaulicht/Signallicht abgedeckt ist, hier rumfahren. Ein Fahrzeug der NYPD darf hier in Deutschland also mit "Police"-Schriftzug, Wappen, "To serve and protect" Spruch und so weiter gefahren werden. Nur das Signallicht muss abgedeckt sein, damit man nicht mal ansatzweise auf die Idee kommen könnte, es einzuschalten und den Eindruck einer genehmigten Fahrt mit Sonderrechten zu erwecken. Die Abdeckung darf ruhig in Farben des Signallichtes sein, also blau und rot, damit es weiterhin "cool" aussieht, es darf nur nicht aktiv leuchten. Das gilt sogar für Fantasiefahrzeuge wie den Ecto 1 aus Ghostbusters. Das Ding darf hier so fahren, wie im Film (okay, bei Ecto 1 bin ich in Sachen abenteuerliche Dachaufbauten dann doch etwas skeptisch), aber die Signallichter müssen abgedeckt werden.

Allein gegen das alte Weiß mit Grün oder das neue Silber mit Blau (was garnicht mal so schlecht aussieht), sofern kein amtlicher Schriftzug drauf ist, spricht aber rein garnix.

Hier ist dieselbe Frage, dasselbe Bild, und auch eine hilfreiche Antwort:

Nein, die Farbgebungen sind in der StVZO Kommentarsammlung nur geregelt wie ein "Feuerwehrfahrzeug" oder "Polizei" Fahrzeug lackiert sein muß.

Ich habe das selbst so erlebt, ich hatte ein ausgemustertes Feuerwehrauto in rot weiß und es hat mich ein neidischer Feuerwehrmann angezeigt.

Da haben es TÜV und StVA erörtert und festgestellt:

Ein Feuerwehrfahrzeug muß in RAL3000 (rot) lackiert sein und mit RAL9010 (weiß) abgesetzt sein. Es steht aber nirgendwo, daß ein Privatwagen nicht rot/weiß lackiert sein darf.

Einzi die Farbe RAL 3024 ist den Behörden vorbehalten, weil diese retroreflektieren ist, also gibt es evtl Ärger mit den Reflexstreifen.

Bei uns fährt auch eine Firma rum, deren Fahrzeuge sind blau/silber abgesetzt und das schon viel länger als es die Polizei hat.

Quelle: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-strafbar-sein-auto-wie-die-polizei-zu-lackierenbekleben

sonndel 
Fragesteller
 06.06.2015, 14:34

Danke :)
Habe ich nicht gefunden sorry

Hacksung  06.06.2015, 14:54
@sonndel

Kein Ding :D

Solange du kein Equipment von Polizei besitzt und auf dem Auto nichts mit "Polizei" oder "Zoll" oder Ähnliches draufstehen hast, ist das erlaubt.

Ist aber schon ganz witzig, wenn er durch die Stadt fährt baut bestimmt keiner Scheiße :D

sonndel 
Fragesteller
 06.06.2015, 14:34

Beim ersten blick baut man keinen mist aber sobald man kein Blaulicht oben sieht ^^

Sollte zulässig sein, bei uns fahren sogar Firmenfahrzeuge rum mit dieser Lackierung.

Bei der alten grün-weißen Lackierung sah die Rechtslage glaube noch anders aus, zumindest bin ich der Meinung sowas vor Jahren mal mitbekommen zu haben, zumindest musste man nach Kauf eines ausgemusterten Streifenwagens immer umlackieren.

Gab mal ein Werbegag von ein paar fantasy Autoren. Die haben auf ein auto mit der Lackierung Bundesamt für magische Wesen stehen gehabt. Da hat sich auch keiner beschwert.