Ist die Einzugsbestätigung für die Wohnungsanmeldung bei einem Untermiet Verhältnis von Hauptmieter auszufüllen?
Wohne ab gleich zur Untermiete in Berlin. Seit November 2015 ist zur Anmeldung der Wohnung eine Einzugsbestätigung auszufüllen. Ist diese bei einem Untermietvertrag von Hauptmieter auszufüllen (Ist dieser als "Wohnungsgeber" einzutragen?)
Danke!
6 Antworten
Die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung ist in deinem Fall vom Hauptmieter auszufüllen und zu unterschreiben, da er dein Vertragspartner ist. in dem Dokument ist aber erforderlich, Angaben zum Eigentümer zu machen.
Das Formular findest du auf dem Formularserver von
Der Wohnungsgeber muss die Bestätigung ausfüllen, nicht der Hauptmieter, das soll ja gerade vermieden werden, das sich Hinz und Kunz bei irgendwelchen x-beliebigen Leuten anmelden können!
Bei Untervermietung ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber, folglich muß der die Bestätigung ausstellen.
falsch! Der Wohnungsgeber ist der Hauptmieter und füllt daher die Bescheinigung aus.
Bei diesem Link wird dir alles genau erklärt, sogar das Formular kannst du ausdrucken:
Der Hauptmieter ist Wohnungsgeber, also muß er die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
Muß aber darin Angaben zum Eigentümer der Wohnung machen.
Nennt sich Wohnungsgeberbescheinigung. Ja, der Hauptmieter bei welchem du in Untermiete gehst/bist, muss die Bescheinigung ausfüllen und unterschreiben.