Ist der Abschlag von 100 Euro so ausbezahlt oder wird der im Brutto mit einberechnet , Zulage bzw. Zuschläge?
Wer kennt sich aus? Ich rechne mal mit Phantasiezahlen um keine genauen Zahlen zu nennen. Also in meinem Arbeitsvertrag steht.
..“ Der Arbeitnehmer erhält Zuschläge für tatsächlich geleistete Stunden an Sonn und Feiertagen, in der Höhe in der , in der derartige Zuschläge nach §3b EStG maximal steuerfrei sind. Beide Parteien sind sich einig dass auf diese Zuschläge ein monatlicher Abschlag von 100 Euro brutto gleich netto ausbezahlt wird. „
was bedeutet denn das jetzt für mich ? Angenommen ich bekomme 1000 Euro brutto plus 100 Euro Zulage. Rechne ich die 1000 ganz normal brutto und bekomme dann zu dem herauskommenden Netto die 100 Euro geschenkt obendrauf.
Oder muss ich sozusagen 1100 Euro Gesamtheit rechnen ? Das ist schon ein Unterschied.
2 Antworten
Du rechnest von 1000 brutto das netto und dann 100 dazu.
Die 100 zusätzlichen Euro sind aber nur unter der Voraussetzung steuer- und beitragsfrei, dass am Jahresende verglichen wird, wieviel steuerfreie Zuschläge dir tatsächlich aufgrund der geleisteten Arbeit zugestanden haben. Kommt dabei raus, dass die Pauschalen niedriger waren als der Anspruch oder gleich, ist alles gut. War der Anspruch niedriger als die Abschläge, wird der übersteigende Teil nachversteuert und -vorbeitragt. Wird keine Vergleichsberechnung vorgenommen, sind die gesamten Abschläge Steuer- und beitragspflichtig.
Die Zulage wird auch versteuert.
Lies doch mal genau wieso steht dann wird brutto gleich netto ausbezahlt