Ist das unterlassene Hilfeleistung - Einbruch?
Hallo 🙂
Ist es unterlassene Hilfeleistung, wenn ich einen Einbrecher dabei beobachte wie erin eine Wohnung einbricht?
Dürfte ich diesen Täter vorläufig festnehmen gem. Paragraph 127 StPO und ihn zur nächstgelegenen Polizeiwache abführen oder muss ich die Polizei rufen?
Was ist, wenn der vermeintliche Täter meint, er habe bloß sein Schlüssel verloren und musste deshalb selber in seine eigenen vier Wände einbrechen, sich aber nicht ausweisen kann? - Könnte ich dann, falls ich den vermeintlichen Täter vorläufig festnehme und dieser mich wegen Freiheitsberaubung anzeigt, da er sich als Besitzer der Wohnung entpuppt hat, überhaupt belangt werden, da ich ja dann im Verbotsirrtum gem. Paragraph 17 StGB gehandelt habe?
Danke🙂
2 Antworten
Wenn du eine Straftat beobachtet, dann kannst du die Polizei rufen und den Täter festhalten bist die Polizei kommt.
Das ist dann keine Freiheitsberaubung.
Wenn der vermeintliche Täter als der Einwohner herausstellt und sich aber nicht ausweisen kann, dann kann wird es die Polizei es überprüfen.
Aber ihn selbst bei der Polizeistation abliefern, würde ich unterlassen, da das Freiheitsberaubung ist.
Nein, Du musst keine Straftat melden.
Ja, Du darfst ihn festnehmen.
Die Polizei wird dann schon feststellen, ob das tatsächlich der Wohnungsbesitzer ist.
doch offiziell musst du das- sofern du dich nicht selbst oder nahe Angehörige belasten würdest.....aber wenn du das nicht willst...musst du dich ja nicht als Zeuge melden...dann warst du eben blind,zwinker