Ist das Notwehr? GEZ
Ich habe mich gestern Abend mit einem Freund unterhalten und mich interessiert ob sein Verhalten Notwehr war oder nicht. Es liegt schon einige Jahre zurück, da war der Kollege Wohnheimsprecher in einem Studentenwohnheim. Irgendwie ist ein GEZ Mann ins Heim reingekommen und hat auf eigene Faust sämtliche Zimmer nach Rundfunkgeräten durchsucht. Er wurde entdeckt und von dem Kollegen gestellt. Der Kollege hat ihm zuerst sämtliche Notizen aus der Hand gerissen und ihn dann des Hauses verwiesen. Der GEZ Mann wollte aber ohne die Unterlagen nicht gehen. Der Kollege hat ihn drei mal vorgewarnt dass er gleich Gewalt anwendet und so das Hausrecht ausübt. Als der GEZ Mann dann auf ihn zugegangen ist, hat er ihm mit voller Wucht ein Backblech ins Gesicht gezimmert (das war in der Küche). Der GEZ Typ ist weg, es gab aber keine Anzeige oder so.
Mich würde interessieren ob er das durfte, also Unterlagen wegnehmen und nach dreimaliger Vorwarnung dem GEZ Mann das Backblech ins Gesicht dreschen.
16 Antworten
noee ist ja voellig normal leuten" backbleche ins gesicht zu zimmern.." wie bist du denn drauf?
das hausrecht anwenden und jemanden zu vermoebeln sind wohl unterschiedliche dinge dein kumpel hat gleuck gehabt, dass er keine anzeige bekommen hat.
das ist natuerlich keine notwehr, weil der GEZ angestellt ja nicht mit koeperlicher gewalt drohte.
Ist übrigens über 20 Jahre her
Dennis, Wat bist du denn für'n Vogel? Kennen wir uns? Warum schreibst du auf fragen, die an mich gerichtet sind. Vollidiot!!!
@dennis -ich mache dich nicht an - und bin kein typ...
es ist keine notwehr.
wenn du es nicht glaubst einfach google: BGB(buergerliches gesetzbuch) Notwehr
Weißt du überhaupt, was Notwehr heißt??
Notwehr heißt, sich selbst im Falle eines Angriffs zu verteidigen. Selbst anzugreifen hat nichts von Notwehr! Das war Körperverletzung...
es lag doch ein angriff vor. ein angriff gegen das eigentum und die unverletzlichkeit der wohnung
Ja, aber nicht auf die Gesundheit. Da muss man verhältnismäßig bleiben.
Man hätte ihn packen und rausschieben dürfen, am Arm festhalten und rauszerren. Aber doch nicht ins Gesicht schlagen, ob mit einem Backblech oder nicht.
Mehr Gewalt "darf" man nur anwenden, wenn eine Gefahr für Gesundheit etc. gegeben ist.
nein, eine rechtgüterabwägung verlangt der gesetzgeber bei notwehr nicht. das wird nur bei rechtfertigendem notstand verlangt. nur bei krassem missverhältnis in den rechtsgütern liegt missbräuchliche notwehr vor. das ist zum beispiel der fall, wenn man auf lärmende kinder schießt.
Dann schau mal hier rein:
http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Es muss also ein angemessenes Mittel sein... Reicht dir das als Beweis?
schau mal hier:
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StGB/32%20StGB.html#wahl_des_abwehrmittels
man muss sich nicht auf einen kampf mit ungewissem ausgang einlassen.
interessant ist, dass ihr anfangs noch bezweifelt habt, dass überhaupt eine notwehrsituation vorliegt. ich sehe also, dass du lernfähig bist
Und du schreibst, dass Kinderlärm strafbar ist...
Naja, abgesehen davon, ist dein Link eine Einzelfallentscheidung.
Da muss man schon glaubhaft klarmachen, dass so ein GEZ Typ aussieht wie eine große Gefahr...
Außerdem, aus deinem Link:
§32:
Ob die Verteidigungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB erforderlich ist, hängt im wesentlichen von Art und Maß des Angriffs ab
.
Voraussetzung der Rechtfertigung ist grundsätzlich, dass schonendere Möglichkeiten der Verteidigung nicht in gleicher Weise die Gefahr zu beseitigen vermögen
Das muss man erstmal versuchen, vor Gericht durchzusetzen...
in dem artikel sind zahlreiche BGH-grundsatzurteile gelinkt.
ich habe nicht gesagt, dass kinderlärm strafbar ist.
Außerdem nochmal zu deinem Argument, dass man sich nicht auf einen ungleichen Kampf einlassen muss:
Da der GEZ Mitarbeiter keinen Kampf gestartet hat wäre es ja auch zu keinem Kampf gekommen... Daher zählt das alleine schon deshalb nicht.
Diese Urteile sind wohl eher auf so einen Fall bezogen: Person 1 greift Person 2 an, Person 2 sieht keine andere Chance als zu einem Backblech etc. zu greifen. Dann zählt das wohl.
natürlich kann es aufgrund der abwehrhandlung zu einem kampf kommen. ziel der notwehrhandlung ist es schließlich diesen von vornherein zu unterbinden. der angriff auf person 2 hatte ja schon längst begonnen.
Hast du den Kommentar davor gelesen? Mit den Zitaten aus deinem eigenen Link?
Hier wäre es nicht zu einem Kampf gekommen. Versuch das mal einem Richter zu erklären... Wieso denn? Weil einer ein Backblech schwingt vielleicht. Der GEZ Typ hätte auch zurückschlagen können. In diesem Fall war das ja ein Angriff auf seine Gesundheit.
ja, aber die abwehr einer notwehrhandlung ist keine notwehr
Und zum anderen schreibst du besser nichts, was?
wozu?
es ist nicht relevant, ob der eindringling mit körperlicher gewalt drohte.
weil der GEZ angestellt ja nicht mit koeperlicher gewalt drohte.
Er ist aber auf ihn zugekommen, hätte ihn also angreifen können.
Nein, darf er nicht. Er hätte die Polizei rufen müssen.
falsch!
Nein das ist richtig. Alles andere ist Selbstjustiz, es lag keine akute Gefährdung gegen Leib und Leben vor.
leib uund leben ist nicht das einzige rechtsgut, dass man mit notwehr schützen darf.
Das ist jetzt bewusst provokativ gemeint. Wie wäre denn das: der Typ mit dem Backblech hat eine Körperverletzung zur Verdeckung eine Fehlverhaltens ( Vorsätzliche GEZ nicht bzahlt) begangen ( Je nach Ausführung des Backbleches mach ich auch gern einen versuchten Totschlag daraus)
das geht aus dem text nicht hervor und daher wäre es reine spekulation. auch wenn der verdacht seitens der GEZ bestand, hat der mitarbeiter nicht das recht ungebeten die wohnungen zu betreten. somit ändert das zunächst auch nichts an der notwehrberechtigung.
Hausrecht = Backblech ?? Leider nein, leider gar nicht
ich glaube nicht, dass das unter nOtwehr fällt....
Exekutive liegt in Deutschland nur in der Hand des Staates.
Er hat sich geweigert das Haus zu verlassen. Und er ist noch auf ihn zu gestürmt. Ich habe nur gefragt ob es Notwehr war oder nicht. Es geht nur um den fall. Ob ich es gut oder schlecht finde hab ich doch nicht gesagt. Also mach mich hier nicht dumm von der Seite an, Typ.