Ist das Notwehr? GEZ

16 Antworten

noee ist ja voellig normal leuten" backbleche ins gesicht zu zimmern.." wie bist du denn drauf?

das hausrecht anwenden und jemanden zu vermoebeln sind wohl unterschiedliche dinge dein kumpel hat gleuck gehabt, dass er keine anzeige bekommen hat.

das ist natuerlich keine notwehr, weil der GEZ angestellt ja nicht mit koeperlicher gewalt drohte.

dennis12121  26.07.2013, 09:03

Er hat sich geweigert das Haus zu verlassen. Und er ist noch auf ihn zu gestürmt. Ich habe nur gefragt ob es Notwehr war oder nicht. Es geht nur um den fall. Ob ich es gut oder schlecht finde hab ich doch nicht gesagt. Also mach mich hier nicht dumm von der Seite an, Typ.

dennis12121  26.07.2013, 09:04
@dennis12121

Ist übrigens über 20 Jahre her

Mama1995 
Fragesteller
 26.07.2013, 09:09
@dennis12121

Dennis, Wat bist du denn für'n Vogel? Kennen wir uns? Warum schreibst du auf fragen, die an mich gerichtet sind. Vollidiot!!!

inicio  26.07.2013, 09:09
@dennis12121

@dennis -ich mache dich nicht an - und bin kein typ...

es ist keine notwehr.

wenn du es nicht glaubst einfach google: BGB(buergerliches gesetzbuch) Notwehr

riceball  26.07.2013, 09:17
@dennis12121

Weißt du überhaupt, was Notwehr heißt??

Notwehr heißt, sich selbst im Falle eines Angriffs zu verteidigen. Selbst anzugreifen hat nichts von Notwehr! Das war Körperverletzung...

flirtheaven  26.07.2013, 09:22
@riceball

es lag doch ein angriff vor. ein angriff gegen das eigentum und die unverletzlichkeit der wohnung

riceball  26.07.2013, 09:26
@flirtheaven

Ja, aber nicht auf die Gesundheit. Da muss man verhältnismäßig bleiben.

Man hätte ihn packen und rausschieben dürfen, am Arm festhalten und rauszerren. Aber doch nicht ins Gesicht schlagen, ob mit einem Backblech oder nicht.

Mehr Gewalt "darf" man nur anwenden, wenn eine Gefahr für Gesundheit etc. gegeben ist.

flirtheaven  26.07.2013, 09:37
@riceball

nein, eine rechtgüterabwägung verlangt der gesetzgeber bei notwehr nicht. das wird nur bei rechtfertigendem notstand verlangt. nur bei krassem missverhältnis in den rechtsgütern liegt missbräuchliche notwehr vor. das ist zum beispiel der fall, wenn man auf lärmende kinder schießt.

riceball  26.07.2013, 09:46
@flirtheaven

Dann schau mal hier rein:

http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Es muss also ein angemessenes Mittel sein... Reicht dir das als Beweis?

riceball  26.07.2013, 09:55
@flirtheaven

Und du schreibst, dass Kinderlärm strafbar ist...

Naja, abgesehen davon, ist dein Link eine Einzelfallentscheidung.

Da muss man schon glaubhaft klarmachen, dass so ein GEZ Typ aussieht wie eine große Gefahr...

riceball  26.07.2013, 10:01
@riceball

Außerdem, aus deinem Link:

§32:

Ob die Verteidigungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB erforderlich ist, hängt im wesentlichen von Art und Maß des Angriffs ab

.

Voraussetzung der Rechtfertigung ist grundsätzlich, dass schonendere Möglichkeiten der Verteidigung nicht in gleicher Weise die Gefahr zu beseitigen vermögen

Das muss man erstmal versuchen, vor Gericht durchzusetzen...

flirtheaven  26.07.2013, 10:01
@riceball

in dem artikel sind zahlreiche BGH-grundsatzurteile gelinkt.
ich habe nicht gesagt, dass kinderlärm strafbar ist.

riceball  26.07.2013, 10:07
@flirtheaven

Außerdem nochmal zu deinem Argument, dass man sich nicht auf einen ungleichen Kampf einlassen muss:

Da der GEZ Mitarbeiter keinen Kampf gestartet hat wäre es ja auch zu keinem Kampf gekommen... Daher zählt das alleine schon deshalb nicht.

Diese Urteile sind wohl eher auf so einen Fall bezogen: Person 1 greift Person 2 an, Person 2 sieht keine andere Chance als zu einem Backblech etc. zu greifen. Dann zählt das wohl.

flirtheaven  26.07.2013, 10:16
@riceball

natürlich kann es aufgrund der abwehrhandlung zu einem kampf kommen. ziel der notwehrhandlung ist es schließlich diesen von vornherein zu unterbinden. der angriff auf person 2 hatte ja schon längst begonnen.

riceball  26.07.2013, 10:20
@flirtheaven

Hast du den Kommentar davor gelesen? Mit den Zitaten aus deinem eigenen Link?

Hier wäre es nicht zu einem Kampf gekommen. Versuch das mal einem Richter zu erklären... Wieso denn? Weil einer ein Backblech schwingt vielleicht. Der GEZ Typ hätte auch zurückschlagen können. In diesem Fall war das ja ein Angriff auf seine Gesundheit.

flirtheaven  26.07.2013, 10:30
@riceball

ja, aber die abwehr einer notwehrhandlung ist keine notwehr

riceball  26.07.2013, 10:38
@flirtheaven

Und zum anderen schreibst du besser nichts, was?

PatrickLassan  31.07.2013, 20:10
@inicio

: BGB(buergerliches gesetzbuch) Notwehr

Wohl eher StGB , § 32.

flirtheaven  26.07.2013, 09:07

es ist nicht relevant, ob der eindringling mit körperlicher gewalt drohte.

xD4v1dx3  27.07.2013, 01:30

weil der GEZ angestellt ja nicht mit koeperlicher gewalt drohte.

Er ist aber auf ihn zugekommen, hätte ihn also angreifen können.

Nein, darf er nicht. Er hätte die Polizei rufen müssen.

flirtheaven  26.07.2013, 09:01

falsch!

Glenn88  26.07.2013, 09:11
@flirtheaven

Nein das ist richtig. Alles andere ist Selbstjustiz, es lag keine akute Gefährdung gegen Leib und Leben vor.

flirtheaven  26.07.2013, 09:20
@Glenn88

leib uund leben ist nicht das einzige rechtsgut, dass man mit notwehr schützen darf.

Glenn88  26.07.2013, 09:47
@flirtheaven

Das ist jetzt bewusst provokativ gemeint. Wie wäre denn das: der Typ mit dem Backblech hat eine Körperverletzung zur Verdeckung eine Fehlverhaltens ( Vorsätzliche GEZ nicht bzahlt) begangen ( Je nach Ausführung des Backbleches mach ich auch gern einen versuchten Totschlag daraus)

flirtheaven  26.07.2013, 09:59
@Glenn88

das geht aus dem text nicht hervor und daher wäre es reine spekulation. auch wenn der verdacht seitens der GEZ bestand, hat der mitarbeiter nicht das recht ungebeten die wohnungen zu betreten. somit ändert das zunächst auch nichts an der notwehrberechtigung.

Hausrecht = Backblech ?? Leider nein, leider gar nicht

ich glaube nicht, dass das unter nOtwehr fällt....

Exekutive liegt in Deutschland nur in der Hand des Staates.