Ist das erhaltene Geld für Verhindungspflege für die Ersatzkraft Einkommen, wenn diese Grundsicherung im Alter erhält und meldepflcihtig?

2 Antworten

Sobald sie das gewerblich betreibt zählt es bei ihr als Einkommen. Somit wird dieses Geld auf alle Leistungen die sie erhält angerechnet. Dass es gewerblich ist, kann angenommen werden, da sie die VHP Regelmäßig erbringt.

Der Pflegestützpunkt ist in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner, da es sich bei dieser Frage nicht um pflegerische Belange, sondern um steuerechtliche Angelegenheiten und um zuverdienst handelt.

Hier ist eine Fachanwalt für Steuerecht, evtl. auch noch für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner.