Ist das eine Drohung?

4 Antworten

Anzeigen kann man dich natürlich immer, aber es ist keine Drohung im Sinne des StGb. Allerdings, wenn sich die Person, die sich von dir bedroht fühlt zur Polizei geht, kann es durchaus sein, dass sie dir einen Besuch abstatten um zu klären, wie groß die Bedrohungslage tatsächlich ist.

Eine Drohung ist das schon, aber keine Bedrohung im Sinne des StGB. Anzeigen kann man dich trotzdem immer und für alles. Es kommt halt auf die Tatumstände an. Das bewertet dann der Staatsanwalt und ggfs. ein Richter.

Wer schreibt sowas und was willst Du damit erreichen?

Willst Du Angst machen? Das könnte damit gelingen, willst Du später wirklich zuschlagen zeigt es planvolles und vorsätzliches Vorgehen, das den Strafrahmen erhöht.

Ich halte es für unreif und überflüssig.

Der Empfänger könnte dies als „Bedrohung“ bei der Polizei anzeigen.

Woher ich das weiß:Recherche