Inwiefern haben Mieter in einer Wohnung mehr Rechte als Eigentümer?
Vorhin las ich einen Artikel, in dem steht, daß Mieter z.B. bei der Gestaltung ihres Balkons mehr Freiheiten hätten wie Eigentümer.
Das kann man doch aber nicht allgemein so sagen, denn in einem Mehrparteienhaus, in dem sowohl Mieter als auch Eigentümer wohnen, sind ja alle gleichermaßen an das gebunden, was in der Teilungserklärung steht. Der Vermieter muss jedenfalls darauf achten, daß die per Vertrag erlaubte Nutzung nicht über das hinausgeht, was ihm als Eigentümer selbst gestattet wäre.
Denn wenn es dem Eigentümer untersagt ist, seinen Balkon zur Wahrung des einheitlichen Erscheinungsbildes nicht allzu freizügig zu gestalten, dann muss dies ja gleichermaßen auch für seine Mieter gelten.
Denn wo wäre da sonst der Sinn bzw. wie könnte man das gewollte einheitliche Erscheinungsbild wahren, wenn die Mieter mehr Freiheiten als die Eigentümer hätten?
10 Antworten
In einer teilungserklärung steht selten etwas über die Nutzung des Balkons.
in einer eigentümerversammlung kann darüber gesprochen und abgestimmt werden
aber ganz generell haben inzwischen die Vermieter die A..karte
Inwiefern und wieso "inzwischen"?
Was war deiner Ansicht nach früher anders oder besser?
Wurde denn in dem Text keine Erklärung und/ oder Beispiel mitgeliefert?
Schließlich gibt es ja auch Mehrfamilienhäuser mit einem einzigen Vermieter....da können die Balkone durchaus unterschiedlich gestaltet werden...
1. Du verstehst mich nicht. Bei einem einzelnen Vermieter/ Eigentümer eines Hauses gibt es nun mal keine WEG und Teilungserklärung!!!
2.muss man auch nicht jeden Schrott glauben, nur weil er in der Zeitung steht...
Bei einem einzelnen Vermieter/ Eigentümer eines Hauses gibt es nun mal keine WEG und Teilungserklärung!!!
Stimmt, aber das ist ja dann auch ein ganz anders zu betrachtender Fall. In diesem Fall hätte ja dann auch der Eigentümer mehr Freiheiten, wenn er selbst in seinem Haus wohnt, das er auch vermietet.
Was hast du denn konkret gelesen? Kann es sein, dass du da was falsch verstehst / interpretierst? Ohne konkret den Artikel zu kennen, kann man da nicht viel drüber sagen.
Generell gilt, egal ob Eigentümer oder Mieter (in einer Wohngemeinschaft) beide haben gleiche Regeln zu befolgen.
Der verlinkte Artikel bezieht sich generell darauf, was Mietern erlaubt oder verboten ist.
Mieter, egal welcher Art von Wohnung, haben zunächst einmal prinzipiell alle möglichen Rechte, während Eigentümer einer Eigentumswohnung sich an das halten müssen, was in der Teilungserklärung steht oder als Beschluss mehrheitlich festgelegt wurde.
Vermieter einer Eigentumswohnung müssen deshalb sehr genau darauf achten, dass sie die Regeln, die für sie selbst gelten, auch in den Mietvertrag aufgenommen werden oder in der Hausordnung stehen, auf die mit dem Mietvertrag verwiesen wird. Geschieht das nicht, hat der Eigentümer einer vermieteten Wohnung, der die Rechte des Mieters hinsichtlich Balkonnutzung nicht eingeschränkt hat, womöglich bald ziemlichen Ärger, denn nachträglich etwas in den Mietvertrag aufzunehmen, ist nicht möglich, wenn der Mieter nicht zustimmt.
Einerseits steht der Vermieter dann in der Pflicht gegenüber der Eigentümergemeinschaft und andererseits, kann er seinen Mieter nicht mehr einschränken.
Das kann man doch aber nicht allgemein so sagen,
genau so ist es.................
Das ist der Artikel:
https://www.augsburger-allgemeine.de/geld-leben/Grillen-und-Co-Was-auf-dem-Balkon-wirklich-erlaubt-ist-id51745026.html
Das schon, denn es kann sicher nicht verlangt werden, daß alle Blumen oder Sonnenschirme dieselbe Farbe haben. Aber grundsätzlich sind an die Teilungserklärung bzw. Beschlüsse der WEG alle Bewohner gebunden, egal ob Eigentümer oder Mieter. Der Artikel vermittelt aber etwas anderes.