Internationaler Betrugsversuch via "Seghorn Inkasso"

3 Antworten

Selbst wenn du einen Gläubiger hast... schau mal da nach:

http://verjährungsfristen.info/

Vienna1000 
Fragesteller
 01.09.2014, 14:14

Ja, genau das ist der Punkt um den es da wohl geht. Ausgehend von 1998 wäre das in d binnenstaatlich verjährt. In AT wurde der Betrag aber nun per 21.07.2014 bzw. 26.08.2014 fällig gestellt. Das macht mich.. stutzig....

Suppenhuhn70  01.09.2014, 14:15
@Vienna1000

Ich denke, da Österreich auch zur EU gehört, gilt das selbe Recht diesbezüglich.

mepeisen  01.09.2014, 15:54
@Suppenhuhn70

Im Regelfall gilt EU-weit das Land des Verbrauchers als zuständig. Hier wäre dann wohl Österreich zuständig. Aber auch in Österreich dürfte das verjährt sein, wenn es keinen Titel gibt.

Nicht bezahlen und ignorieren. Die werden wohl kaum ein gerichtliches Verfahren einleiten.

Im Zweifelsfall hilft ein Fachanwalt.

Vienna1000 
Fragesteller
 01.09.2014, 14:09

Danke für die Antwort. Wurde ich in D so handhaben. AT hat leider einen anderen Rechtsbestand, von daher meine absolute Unsicherheit über den möglichen Fortgang einer solchen Sache.