Instandhaltungsrücklage umlagefähig beim Gewerbe?

3 Antworten

Bei gewerblichen Mietverträgen kannst Du grundsätzlich alles im Vertrag regeln. Ob das aber der Vermietbarkeit dient, ist zweifelhaft. Eigentlich ist die Instandhaltungsrücklage ja eine Rücklage des Eigentümers, die aus den Mieteinnahmen gefüllt wird, und die Nutzbarkeit langfristig sicherstellen helfen soll. Sofern Du also diese Rücklage selbst verwaltest, wäre es m.E. sinnvoller, die Mietpreise der Gewerbeeinheiten so zu kalkulieren, dass Dir genügend übrigbleibt, um die Rücklage auch entsprechend auszustatten.

Beim Gewerbe vereinbarst du eine Miete, die alles beinhaltet, was du haben möchtest. Wenn es einem Mieter nicht passt, brauch er den Vertrag ja nicht unterschreiben.

Die Instandhaltungsrücklage kann bei Gewerbemietverträgen wirksam vereinbart werden.