Inkasso Problem?

5 Antworten

Habe ich überhaupt eine Chance, das ich bei den 50 Euro bleiben kann?

Eine Ratenzahlungsvereinbarung ist von der Zustimmung des Gläubigers abhängig. Das gilt sowohl für das gerichtliche wie auch außergerichtliche Verfahren.

Ist das gängige Methode Angst zu verbreiten? Oder komme ich nicht drum herum die 550 Euro monatlich zu bezahlen?

Die Inkassounternehmen wollen so schnell wie möglich an ihr Geld kommen. Dazu arbeiten sie gängigerweise mit der Angst des Schuldners. Hinzu kommt, daß die IU regelmäßig noch Gebühren Verlangen, auf die sie keinen Rechtsanspruch haben. Laß Dir unbedingt eine Forderungsaufstellung zukommen. Außer der Hauptforderung, den Verzungszinsen nach dem BGB und relativ eng definierten Kosten für die Durchsetzung des Rechtsanspruches dürfen keine weiteren Forderungen entstehen. Positionen wie "Grundgebühr" oder "Bearbeitungsgebühr" sind unzulässig.

Dürfen die den gerichtlich gegen mich vorgehen, wenn die Rate geringer ist wie gefordert?

Ja, das dürfen sie. Fällige Forderungen können im Rahmen des vereinfachten Mahnverfahrens oder auch auf dem Klageweg geltend gemacht und ggf. tituliert werden. Es könnte sein, daß es sogar besser so ist, weil dann nur solche Kosten gegen Dich geltend gemacht werden können, die unterhalb der von den IU angesetzten und unzulässigen Kosten liegen. Das gilt selbst unter dem Umstand, daß noch Mahnkosten, Kosten für den Vollstreckungsbescheid und die Zwangsvollstreckung hinzukommen. Im Gegenzug streicht der Gerichtsvollzieher die unzulässigen Kosten des IU aus der Gesamtforderung.

Kann der Gerichtsvollzieher dennoch alles pfänden Was ich an Lohn bekomme?

Nein. Jedem Schuldner muß sein individuell berechneter Freibetrag belassen werden. Dies gilt sowohl für eine Lohnpfändung wie auch eine Kontopfändung. Damit dies bei einer Kontopfändung berücksichtigt werden kann, mußt Du Dich an Deine Bank wenden und dort Dein Girokonto in ein"Pfändungsschutzkonto" umwandeln.

Weil ich will ja zahlen! Ich habe es ja verbockt und will für meine Sachen auch gerade stehen.

Manchmal ist es nicht schlecht, den Inkassounternehmen Druck zu machen. Lasse Dir vom Inkassounternehmen eine Forderungsaufstellung schicken, streiche daraus unberechtigte Positionen und biete über den Rest eine höhere Rate an (so um die 100,00 bis 150,00 Euro wenn das geht). Erkläre, daß Du andernfalls nicht zahlen kannst und eine Zwangsvollstreckung ins Leere laufen würde.

Lichtwaechter 
Fragesteller
 04.02.2021, 14:40

Danke dir bis hier her, werde ich in Angriff nehmen.

Wie ist das denn, kann das IU einfach mein Konto pfänden ohne das ich ein gerichtsschreiben erhalten habe, geschweige bevor der Gerichtsvollzieher hier war?

Oder läuft sowas direkt über den Gerichtsvollzieher?

Muss Der Gerichtsvollzieher direkt aus meiner Gegend bestellt sein.

Oder machen die das vor Ort?

Habe natürlich Angst das dass IU einfach mein Konto dicht macht.

Lg

itasca  04.02.2021, 18:31
@Lichtwaechter
Wie ist das denn, kann das IU einfach mein Konto pfänden ohne das ich ein gerichtsschreiben erhalten habe, geschweige bevor der Gerichtsvollzieher hier war?
Oder läuft sowas direkt über den Gerichtsvollzieher?

Das läuft folgendermaßen: ein IU selber kann keinen vollstreckbaren Titel ausstellen (es ist ja auch nur ein privates Unternehmen). Dazu muß es erst über das Gericht (oder Mahngericht) einen Titel erwirken (z.B. Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil). Dieser Titel wird Dir aber vorher als Abschrift zugestellt, so daß Du auf alle Fälle weißt, daß ein Titel gegen Dich besteht. Mit dem Originaltitel in der Hand beauftragt der Gläubiger anschließend das Vollstreckungsgericht, in dessen Bezirk Du Deinen Wohnsitz hast, zur Zwangsvollstreckung. Diese kann darin bestehen, daß ein Gerichtsvollzieher zwecks Pfändung oder Abgabe der Vermögensauskunft bei Dir vorstellig wird oder Dich zumindest anschreibt. Es kann aber auch sein, daß das IU eine Gehalts- und/oder Kontopfändung beantragt. In diesem Falle erfährst Du von der Pfändung erst, nachdem der Gerichtsvollzieher die Pfändung Deinem Arbeitgeber bzw. Deiner Bank zugestellt hat (was logisch ist, da man ansonsten ja noch vorher sein Konto leerräumen könnte).

Muss Der Gerichtsvollzieher direkt aus meiner Gegend bestellt sein.

Ja. Es ist der GV zuständig, in dessen Gerichtsvollzieherbezirk Du wohnhaft bist.

Habe natürlich Angst das dass IU einfach mein Konto dicht macht.

Brauchst Du nicht zu haben, da Du ja vor der Pfändung die Abschrift des Titels zugestellt bekommst. Selbst nach Vollzug der Kontopfändung hast Du noch (ich glaube 2 oder 4 Wochen) Zeit, Dein Girokonto rückwirkend in ein P- Konto umwandeln zu lassen, so daß Dir zumindest der für Dich geltende unpfändbare Betrag auf dem Girokonto verbleibt.

Wichtig ist meines Erachtens, daß Du erstens keine Kosten zahlst, die das IU nach dem Gesetz nicht von Dir verlangen kann und zweitens, daß Du (egal ob mit dem IU oder dem GV) zu einer Ratenzahlungsvereinbarung kommst, welche für Dich tragbar ist. Am besten wäre natürlich, wenn Du die Gesamtforderung auf einmal zahlen könntest. Schlecht wäre es allerdings, wenn es soweit käme, daß Du die Vermögensauskunft abgeben mußt. Diese wird dann in das Schuldnerverzeichnis eingetragen (3 Jahre bzw. kürzer, wenn die Forderung vorher gezahlt wird) und bedeutet, schroff gesagt, den wirtschaftlichen Todesstoß für Dich, weil es nicht selten vorkommt, daß sich die Schufa Daten aus dem Schuldnerverzeichnis zieht. Neue Verträge (Mietverträge, Handy, Ratenkäufe, Abonnements, Leasing etc.) sind dann sehr viel schwerer zu erlangen.

Lichtwaechter 
Fragesteller
 04.02.2021, 19:02
@itasca

Danke für deine Antwort!

Wie bereits erwähnt ist es mir nicht möglich den kompletten Betrag auf einmal zu zahlen und leider auch nicht die Höhe der Rate.

Kredit bekomme ich leider nicht, Familie die aushilft ist eher problematisch.

Komme ansonsten mit allem wunderbar klar, was meine finanziellen Ausgaben betrifft. Lediglich die 500 Euro zerbrechen mir den Kopf.

Mit sich reden lässt das IU auch nicht mit sich.

Vodafone verweist auf IU, ärgerlich..

Sollte ich bei den 50 Euro weiterhin bleiben? Ja oder?

Mehr geht nun wirklich nicht! So gerade 100 könnte ich noch schaffen, aber ändert ja nichts daran, das die 500 monatlich wollen.

Lg

itasca  04.02.2021, 19:36
@Lichtwaechter
Mehr geht nun wirklich nicht! So gerade 100 könnte ich noch schaffen, aber ändert ja nichts daran, das die 500 monatlich wollen.

Na ja, 100 Euro sind zumindest ein Friedensangebot. Sollte die Sache irgendwann über den GV laufen, weil sich das IU stur stellt, könnte es leicht sein, daß sie weniger bekommen als wenn sie sich auf Dein Angebot einlassen, weil dann der GV eventuell unberechtigte Positionen zusammenstreicht oder Du die VAK abgibst und dann gar nichts zu holen ist. Allerdings bekommst Du ja 1.450 Euro ausgezahlt. Wenn Du alleinstehend ohne Kinder bist, dann beträgt der Selbstbehalt im Falle einer Kontopfändung knapp über 1.100 Euro. Folglich könnte der Gläubiger monatlich ca. 350 Euro bei Dir pfänden.

Lichtwaechter 
Fragesteller
 04.02.2021, 20:14
@itasca

Vielen lieben dank!

Werde denen nochmal eine E-Mail zukommen lassen!

Da man mir hier abgeraten hat dort anzurufen. Werde mir dann nochmal eine Auflistung schicken lassen.

Danke dir

LG

Hi, ist diese Forderung tituliert ? ( MB plus VB)

Andere Schulden ? laufen gegen Dich Pfändungen, bzw Pfändungsversuche ?

Eidesstattliche Versicherung ( Vermögens Auskunft) abgegeben ?

P.s Nicht mehr beim Inkasso anrufen !

Lichtwaechter 
Fragesteller
 03.02.2021, 17:10

Also, soweit ich weiß, wurde die Förderung von Vodafone direkt an ein inkasso Unternehmen abgegeben.

Ich weiß leider nicht, wo ich das eventuell finde mit Mb = Mahnbescheid?

Vb was ist das?

Keine anderen Pfändugen oder Androhung. Ich habe alles andere mit ratenzahlungen vereinbart. Das funktioniert auch. Eine eidesstattliche Versicherung habe ich nie abgegeben.

Nicht mehr anrufen? Was soll ich dann machen?

Lg

EXInkassoMA  03.02.2021, 17:15
@Lichtwaechter

OK, also bis jetzt nur Inkassopost und kein gerichtlicher Mahnbescheid !? ( Kommt immer im auffälligen Umschlag und wird zugestellt)

VB ist Vollstreckungsbescheid. Wenn man nach dem mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt kommt der VB.

Ratenzahlung mit einem Inkasso verursacht erhebliche Zusatzkosten.

Lichtwaechter 
Fragesteller
 03.02.2021, 17:20
@EXInkassoMA

Habe das schreiben nun vor mir!

Ist ein Simples schreiben von einem inkasso Unternehmen.

Wo die mich auffordern 525 Euro um genau zu sein zu überweisen.

Wo die mich letztmalig daran erinnern die Rate zu bezahlen, weil es sonst teurer wird!

Nein gerichtsbrief oder Mahnung habe ich von diesem Unternehmen nicht bekommen.

Naja was soll ich machen? Hab ja keine 2550 Euro liegen und Vodafone verweist auf inkasso.

Deal29383  03.02.2021, 23:54
@EXInkassoMA

hi exinkasso könntest du bitte in dein postfach gucken

Aus der Sicht von jemandem, der schon im Bereich Zwangsvollstreckung gearbeitet hat:

Bei einer Forderung von 2.550€ würdest du deine Rate (50€) über vier Jahre abzahlen. Das ist schlichtweg unmöglich, gerade bei der geringen Summe an Rückständen.

Du sagst, du hast 350€ nach Abzug aller Kosten zum Leben übrig, also warum nur 50€? 250€ / Monat wäre ein Betrag, den ich damals dem Schuldner vorgeschlagen hätte. Auch das ist eine lange Laufzeit, aber 10 Monate sind eher machbar als 4 Jahre.

Wie bereits jemand geschrieben hat, liegt der pfändbare Betrag bei circa 200€, welcher (sofern du dich nicht auf eine höhere Ratenzahlung einlässt) definitiv von deinem Gehalt gepfändet werden wird. Bei einer freiwilligen Rate wäre bloß der Vorteil, dass du bei tatsächlichen Engpässen diese vielleicht für einen Monat herabsetzen lassen kannst.

Weiß dein Gläubiger von deinen Einnahmen/Ausgaben? Schicke diesem bestenfalls eine Aufstellung ALLER Einnahmen und Ausgaben (ja, auch sowas wie zb Netflix, was du aber an dieser Stelle kündigen solltest, genauso wie andere unwichtige Ausgaben gestrichen werden sollten) und biete eine realistische Rate an.

Da hier jemand meinte, man kann mit Insolvenz drohen:

Ich hatte mir damals sogar gewünscht, dass einige Insolvenz anmelden, da dann der Fall beendet ist. Somit keine wirkliche Drohung.

Lichtwaechter 
Fragesteller
 03.02.2021, 20:36

Was ich nicht verstehe, dieses inkasso Unternehmen ist das einziege was nicht mit sich reden ließ.

Es ist ja nun wirklich nicht so, als wenn ich nicht zahlen will. Ich will ja, aber über 500 im Monat ist zu viel! Genauso wie 200 oder 250 Euro. Wenn 350 nur zum Leben da sind.

Madcon059  03.02.2021, 23:07
@Lichtwaechter

Das Inkasso Büro ist nicht zum Reden da, die vollstrecken nur. Wenn du reden willst, melde dich bei Vodafone.

Warum 350 zum Leben, da sind doch schon alle Kosten abgezogen?

Wie siehts aus mit Kredit (bei Bank oder Familie) oder 450€ Job?

Lichtwaechter 
Fragesteller
 03.02.2021, 23:27
@Madcon059

Leider nicht möglich. Bezahle noch 1-2 andere Sachen über ratenzahlung ab.

Die 350 Euro ist das, was mir zum Leben bleibt.

Lebensmittel, hygienische Sachen etc...

Ja Vodafone lässt nicht mit sich reden.

Die im Call Center?! Verweisen darauf, dass die das nur über inkasso laufen lassen. Ich würde ja gerne dort meine raten ab zahlen.

Aber leider nicht möglich, laut deren Aussage!

Lg

Madcon059  04.02.2021, 07:22
@Lichtwaechter

Aber dann reden wir nicht von "Nach allen Kosten". Welche Kosten hast du da schon abgezogen?

Hier ist es wichtig, dass du tatsächlich ALLE Kosten einmal abziehst um zu sehen, wieviel du tatsächlich übrig hast. Zahlst du 1.100€ Miete oder was genau hast du als "alle Kosten" bezeichnet?

Es sind deine Schulden, vergiss das nicht. DU hast dich Über 3 Monate nicht bei denen gemeldet und bei der Summe an Rückständen bestimmt davor schon gut ein Jahr nicht gezahlt. DU hast hier den Fehler gemacht, also musst du Vodafone entgegen kommen, nicht sie dir.

Mach dir Gedanken über einen Kredit oder einen Minijob, anders wirst du da nicht einfach rauskommen.

Bedenke, es können genauso Konto- und Gehaltspfändungen angeordnet werden. Bei Beiden werden mindestens 200€ pro Monat weg sein. Ich empfehle dir also, alle deine Ausgaben zu überdenken und wenn möglich zu streichen.

Zunächst mal zum allgemeinen Verständnis, derv Gläibiger muss sich auf gar keine Ratenzahlung einlassen. Er kann einen Mahnbescheid und danach einen Vollstreckungsbescheid erwirken und dann aus dem VB vollstrecken lassen.

Jetzt mal abgesehen von meiner eigenen Meinung die ich zu Inkassobuden habe. Dein Angebot mit 50€ ist ein bisschen dürftig, die Forderung von 500€ allerdings schon recht dreist, aber so kennt man diese Bagage ja.

Mal klar gerechnet. Sofern Du diese 1450€ alleine für Dich verdienst und keine unterhaltspflichtigen Personen versorgen musst, wären von Deinem Einkommen 189,99€ pfändbar. Wenn eine Ratenzahlung dann in diesem Bereich.

Aber noch was wichtiges. Rufe diese Inkassobude niemals mehr an, was dabei herauskommt hast Du ja selbst erlebt und der Ton wird mit Sicherheit nicht freundlicher. Wenn dann alles nur noch schriftlich. Zudem wirf mal einen Blick auf das was die Inkassobude so an Kosten bisher aufgeschlagen hat. Das geht nun immer so weiter, jeden Fliegenschiss stellt man Dir in Rechnnung.

Denka mal darüber nach ob Du nicht jemanden in der Familie hast der Dir einen bestimmten Betrag, so um die 2000€ leihen kann. Wenn Du da jemanden hast, so sollte diese Person, nicht Du, sich an die Inkassobude wenden und vorschlagen einen Betrag von 2000€ als Vergleichssumme zu zahlen. Er sollte dabei als Hintergrunddrohung, jedoch nicht direkt, die Insolvenzkeule kreisen lassen. Da der Inkassobude, hoffentlich, noch nicht bekannt ist wie hoch Dein Einkommen ist könnte man sich darauf einlassen. Sollte der Laden damit einverstanden sein, verwendet nur den Vordruck für den Vergleich den man bei der Schuldnerberatung der Verbraucherzentralen herunterladen kann, sonst beschei....en sie Dich trotzdem noch.

Solltest Du noch eine unterhalstpflichtige Person haben, gehe in die Insolvenz.

Lichtwaechter 
Fragesteller
 03.02.2021, 17:59

In die Insolvenz will ich ja nicht! Es ist ja meine Schuld, ich möchte es ja zahlen, nur nicht die 550 Euro. Wie denn auch?! Ja anrufen werde ich da nicht mehr.

Artus01  03.02.2021, 18:53
@Lichtwaechter

Dann wird es leider auf eine Pfändung hinauslaufen.

Wenn du nicht entmündigt bist, musst du deine Verbrauchskosten bezahlen (deine Krankheiten interessieren keinen). Wenn du nicht bezahlen kannst, wird ein Gerichtsvollzieher in deiner Wohnung Wertgegenstände verpfänden (verkaufen) und mit dem Geld deine Schulden bezahlen. Zu der Summe kommt dann noch die Kosten des Inkasso Unternehmens, was auch einen dreistelligen Eurobetrag ausmacht.

Lichtwaechter 
Fragesteller
 03.02.2021, 18:01

Ich will ja zahlen, was ich ja auch mache.

Aber keine 550 Euro, weil das geht ja nicht!