Inkasso Mahnung nach einem Jahr?

7 Antworten

Kann mich jemand bzgl meiner Rechte und Pflichten aufklären?

Wenn du dich in Verzug befunden hast, schuldest du grundsätzlich den Ersatz des Verzugsschadens.

Verzugsschaden wäre:

  • bis zu 2,50 € für jede posatlische Mahnung
  • Zinsen (5% über Basis)
  • Evtl. Rücklastschriftkosten, wenn dein Konto nicht gedeckt war bei einer Lastschrift (maximal 5,- €).
  • Adressermittlung, wenn du zwischendurch umgezogen bist oder nach rückgelaufender EC-Karten Zahlung (10 bis 15,- €).

Inkassokosten sind im Zusammenhang mit geschäftserfahrenen Firmen wie Zalando regelmäßig nicht durchsetzbar. Maximal statthaft wäre eine 0,3 Gebühr (15,- €) zzgl. Auslagen (3,- €).

Allem anderen solltest du widersprechen.

konstanze85  07.12.2016, 12:40

Bin nicht der FS, habe aber eine Frage zu Punkt 1.

Es gibt viele Unternehmen, die eine höhere Mahngebühr einfordern, z.B. Vattenfall mit 3,10 Euro. Gibt es eine Rechtsgrundlage, auf dessen Basis man bei Erhalt einer Mahnung nur den Höchstsatz von 2,50 Euro zahlen darf?

kevin1905  07.12.2016, 14:31
@konstanze85

Mahngebühren sind Schadenersatz und Schadenersatz darf nur in der Höhe gefordert werden wie er tatsächlich anfällt.

Das Versenden einer Mahnung kostet Papier, Tinte/Toner, Briefumschlag und Porto. Die Kosten dafür können einzeln ermittelt werden oder es wird eine Pauschale angesetzt.

Wenn ich von 0,70 € Portokosten ausgehe blieben maximal 1,80 € für die anderen Punkte und das ist schon großzügig. Pro Blatt noch mal 0,05 €, pro Umschlag 0,10 €. Damit gesteht man zu, dass Tinte/Toner für eine Seite 1,65 € kosten würden. Glaub ich nicht dran und ich drucke viel.

2,50 € sind die äußerste Schmerzgrenze, die die Gerichte den Gläubigern zugestehen. Oft sind es sogar weniger (1 bis 1,50 €).

Ferner ist der Gläubiger verpflichtet die Kosten für den Schuldner so gering wie möglich zu halten (§ 254 BGB).

konstanze85  07.12.2016, 14:44
@kevin1905

Okay, aber man kann ja schlecht nach Erhalt einer Mahnung erstmal fordern, dass die Schadenersatzansprüche einzeln aufgelistet werden, und selbst wenn, könnte jedes Unternehmen da rumschummeln. Darum meine Frage, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, die exakt diese 2,50 als Höchstsatz für eine Mahnung vorsieht und auf die man sich dann berufen kann.

Dass ein Gläubiger verpflichtet ist die Kosten für den Schuldner so gerig wie möglich zu halten, ist ja auch leider sehr schwamming formuliert im § 254 BGB, so gering wie möglich kann ja vieles bedeuten, im Einzalfall.

Hab im Laufe meines Lebens sogar schon Mahnungen erhalten, wo 5  Euro gerfordert werden, plus einem Posten, der nur Bearbeitungsgebühr genannt wurde (da darf man dann wohl noch antielig den Stundenlohn des Bearbeiters übernehmen;)), wo dann auch noch einige Euros standen.

Darum wäre es gut, wenn man da eine Grundlage hätte bzw. der Mahngebühren, auf die man sich konkret berufen kann, wenn einem sowas nochmal passiert, weißt Du?

kevin1905  07.12.2016, 14:54
@konstanze85

Du brauchst in der Argumentation gegen überhöhte Mahngebühren keine Rechtsgrundlagen, du zahlst sie einfach nicht.

Einklagen muss sie die Gegenseite und bei einer evtl. Klageerwiderung kann man dann die Urteile und Argumentationen der Gerichte anführen, die der Meinung sind bei 1, 1,50 € oder 2,50 € ist Schluss.

Das wird in den meisten Fällen dazu führen, wenn überhaupt jemand alleine die Mahngebühren einklagt, dass man die Klage wohl denn zurück zieht.

konstanze85  07.12.2016, 15:25
@kevin1905

Hmm, okay, also gibt es keine Rechtsgrundlage dafür, schade.

wenn überhaupt jemand alleine die Mahngebühren einklagt

Naja, wie man hier z.B. am FS sieht, gibt es das ja schon und wird sogar an ein Inkasso weitergegeben. Ob das so rechtens ist, bezweifle ich zwar, aber so weit gehen scheinen ja schon welche.

Ich selbst habe auch mal -als ich Mahnung von Vattenfall erhielt- nur 2,50 gezahlt. Und erhielt 2 Wochen später eine Mahnung, in der die Differenz zur eingeforderten Mahngebühr gefordert wurde, plus der neuen  Mahngebühr, also die neuen 3,10 Euro plus Differenz von 60 Cent. Es werden Mahngebühren angemahnt und so läppert sich alles zusammen.

Letztendlich habe ich bezahlt und einen Dauerauftrag eingerichtet, sonst häuft sich das ja immer weiter an.

kevin1905  07.12.2016, 16:11
@konstanze85

Hmm, okay, also gibt es keine Rechtsgrundlage dafür, schade.

Doch die gibt es in Form von genug Urteilen.

Unternehmen können mahnen wie sie lustig sind. Entscheidend ist nur, was vom Gericht kommt und im streitigen Verfahren gab es bisher kein Gericht, welches mehr als 2,50 € als statthaft angesehen hat. Zumindest ist mir kein Urteil bekannt.

Wenn du innerhalb der Mahnfrist von Zalando gezahlt hast, ist die Forderung unberechtigt. 

Wenn du aber erst später (also nach Ablauf der gesetzten Frist) gezahlt hast UND Zalando in der Zwischenzeit das Inkassobüro beauftragt hat, besteht dem Grunde nach ein Erstattungsanspruch. Über die Höhe lässt sich rechtlich umfangreich streiten...

Verjährung lässt sich hier aber rechtlich nicht thematisieren, die tritt erst zum Ende 2019 ein.

mepeisen  06.12.2016, 18:26

besteht dem Grunde nach ein Erstattungsanspruch

In der Theorie mag das zunächst richtig erscheinen.

Aber: Dass ein Inkasso über ein Jahr später überhaupt mal einen Brief rausschickt, ist grober Schwachsinn. Richter sind auch nicht blöd und wenn behauptet wird "Ja, das Inkasso war schon Anfang Januar beauftragt, aber jetzt der erste Brief", dann wette ich, der Richter zeigt dem Inkassoanwalt erst mal einen Vogel und weist die Klage dann zurück.

Davon abgesehen gibt es genug gründe, die gegen die Erstattungspflicht von Inkassokosten im Masseninkasso sprechen.

Du hattest an zalando überwiesen ? Waren in DIESER überweisung bereits interne mahngebuehren enthalten ? 

Liste mal auf wie sirius verrechnt hat

Verjährt ist die Forderung erst Ende 2019.

Aber bezüglich der Anspruchshöhe solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen.

kevin1905  06.12.2016, 20:00

Der kostet mehr, wenn keine RSV vorhanden ist.

konstanze85  07.12.2016, 12:29
@kevin1905

Nicht unbedingt. Wenn der FS arbeitslos ist oder wenig verdient, kann er einen Rechtsberatungsschein beim zuständigen Amt beantragen und, falls es zur Klage kommt, Prozesskostenhilfe.

Verjährt ist die Forderung vom Januar 2016 auf keinen Fall!