Inkasso bei 15-Jährigem?!

12 Antworten

1.Bin ich soweit Geschäftsfähig, dass mich ein Inkassounternehmen belangen kann?

Inkassobüros können gar niemanden belangen. Sie sind private Geldeintreiber ohne gesonderte Rechtsvollmachten, keine Behörden oder dergleichen.

2.Welche Möglichkeiten habe ich, um dieser Zahlungsaufforderung entgegen zu wirken?

Hauptforderung + Mahnkosten des Gläubigers + Zinsen an Amazon überweisen. Dies ist der schmerzloseste Weg. Frag mich nicht, ob du dich laut Amazon AGB überhaupt dort hättest anmelden dürfen.

  1. Wie sieht es in diesem Fall mit dem Taschengeldparagraph aus? Wirkt er auch bei dieser Zahlungsaufforderung?

Bei 9,58 € Hauptforderung würde ich generell davon ausgehe, dass § 110 BGB Anwendung findet, sofern es sich nicht um wiederkehrende Zahlungen handelt. Allerdings wäre ein Blick in die AGB von Amazon nicht verkehrt ob diese überhaupt derartige Geschäfte mit Minderjährigen tätigen. Ich denke ehr nicht.

Du bist geschäftsfähig genug, bei Amazon zu bestellen, dann bist du auch geschäftsfähig genug, das Bestellte rechtzeitig zu bezahlen. Du hast die Inkassokosten verursacht, die Forderung kannst du als Schulgeld verbuchen, deine Bestellungen rechtzeitig und vollständig zu bezahlen.

mepeisen  06.04.2014, 12:01
Du hast die Inkassokosten verursacht

nein, Amazon hat die verursacht, weil sie völlig schwachsinnig Mahnbriefe erstellen lassen, obwohl sie das selbst können. Hier muss niemand Inkassokosten bezahlen.

Du bist im Rahmen des Taschengeldes, das für dein Alter angemessen ist, geschäftsfähig. Es war also rechtlich OK, dass man dir auf deine Bestellung das Buch verkauft hat. Zu einem Kauf gehört natürlich auch, dass dass man bezahlt ! Es wurde dir ja nicht geschenkt.

Wenn du also deinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommst, dann musst du die Folgen tragen. Damit die Ansprüche von Amazon nicht verjähren, werden die irgend wann auch gerichtliche Maßnahmen (z.B. Mahnbescheid) beantragen. Das treibt die Kosten immer weiter in die Höhe, ist aber völlig legal. Diese Maßnahmen kommen dann auch in deine Schufa und versauen deine Kreditwürdigkeit auf viele Jahre.

Wenn du den Schaden in Grenzen halten willst, solltest du einfach bezahlen.

RobertLiebling  06.04.2014, 11:29

Du bist im Rahmen des Taschengeldes, das für dein Alter angemessen ist, geschäftsfähig.

Gibt's dafür auch eine Rechtsgrundlage? Ab 7 bis unter 18 ist man grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig und bedarf zu einer Willenserklärung, durch die man nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. (§§ 106 ff. BGB)

Die Ausnahmeregelung des § 110 BGB ist eben erst anwendbar, wenn die Leistung bereits bewirkt worden ist - war hier ja gerade nicht der Fall ist.

Viele interessante Antworten, aber rechtlich doch ziemlicher Quatsch.

Du bist beschränkt geschäftsfähig, kannst dir also Waren kaufen, die im Rahmen deines Taschengeldes liegen. Bei knapp 10 Euro sind wir in diesem Rahmen. Der Kauf wäre damit rechtsgültig.

Der Taschengeldparagraf sagt aber auch, dass diese Waren mit Mittel bezahlt werden müssen, die "zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind." - worden sind! Heißt also, du musst genau in dem Moment das Geld über haben und nicht später.

Bei Bezahlung auf Rechnung dagegen wird der Betrag erst später bezahlt, zwischen Erhalt der Ware und Bezahlung vergeht eine zeitlang. So können Jugendliche sehr schnell sich verschulden - so wie du. Um genau das zu verhindern, sind strikte gesetzlich Vorgaben erlassen worden, so dass du dich gar nicht über/verschulden kannst, auch nicht mit Zustimmung der Eltern, sondern nur durch das Vormundschaftsgericht.

Im Konkreten Fall heißt das, Amazon hätte dir gar nicht die Waren verkaufen dürfen (oder nur gegen Bar wie Nachnahme). In deinem Fall heißt es, deine Eltern müssen einschreiten und Amazon/dem Inkassoladen mitteilen, dass du Minderjährig bist und sie dem Kauf nicht zustimmen. Im Gegenzug musst du die Waren zurückgeben, Amazon bekommt dafür kein Geld.

Die Händler wissen das ganz genau, tun aber immer so, als wäre der Minderjährige schuld. Ist aber völliger Quatsch. Genauso Unsinn ist, es es wäre eine Straftat, wenn du ein falsches Alter angibt. Der Gesetzgeber stellt ganz klar den Jugendschutz vor den Interessen des Händlers. Wenn der Händler das Risiko ausschließen möchte, so kann er "Adult-System" einsetzen um online das Alter zu überprüfen. Macht Amazon nicht, also Pech für die.

Auch der Hinweis auf Amazons AGB sind völlig überflüssig, da das Gesetz immer darüber steht. Unsinn ist auch der Hinweis auf einen negativen Schufaeintrag. Was rechtlich gar nicht zustande kam, kann auch nicht negativ eingetragen werden.

Leider ist es eine Seuche geworden, dass Händler gerne online an Minderjährige verkaufen und wenn schiefgeht so tun, als ob nur der Minderjährige oder Eltern schuld wären. Die Eltern sind übrigens auch nicht haftbar, falls das kommt.

RobertLiebling  06.04.2014, 13:46

Bei knapp 10 Euro sind wir in diesem Rahmen. Der Kauf wäre damit rechtsgültig.

Aber erst, nachdem er vollständig bezahlt worden wäre. Und wenn die Verwendung des Geldes nicht im Gegensatz zu eventuellen Beschränkungen seitens der Erziehungsberechtigten steht.

Solange die Bezahlung nicht geleistet wurde, ist § 110 BGB eben gerade nicht anwendbar.

Geheim0815  22.05.2014, 10:19
Genauso Unsinn ist, es es wäre eine Straftat, wenn du ein falsches Alter angibt.

Wie begründest du das das es Unsinn ist? Wenn der kauf erst ab 18 möglich ist und Bestellungen darunter abgelehnt werden ist es klar eine Täuschung und somit strafbar. Natürlich wird keine Staatsanwaltschaft der Welt wg. so einem Kindergarten ein Strafverfahren eröffnen, streng genommen ist es aber so.

Du oder Deine Eltern, fix zahlen, sonst bist Du für immer bei Amazon gesperrt. Über einen Betrag von 9,58 Euro durftest Du verfügen. Die Folgen mußt Du tragen. Du bist auch über 14 Jahre und strafmündig,. Da kommst Du nicht raus.

mepeisen  06.04.2014, 10:24

Lass mal die Kirche im Dorf. Wieso der Verweis auf eine Strafmündigkeit? Dass man "für immer bei Amazon gesperrt wird", ist auch Blödsinn.

Inkassogebühren sind Unfug und müssen nicht bezahlt werden. Weder von einem Erwachsenen, noch und erst Recht nicht von einem Jugendlichen.

Jewi14  06.04.2014, 12:02

Sorry, aber diese Antwort ist völliger Müll. Bei solch einen Fall kommst es nicht darauf an, was du denkst, sondern wie die Rechtslage ist.

Du vermischt völlig willkürlich Zivilrecht mit Strafrecht und dann auch noch Tipps gegeben, die einen die Haare raufen. Du solltest bei solchen Fragen lieber erst Mal einen Blick ins BGB werfen und dann antworten.