Infos für Inkasso
Hallo
Ich habe im Dezember 2013 Post von einem Inkassobüro bekommen,in dem es um eine Forderung aus dem Jahre 2007 geht.Es handelte sich damals um ein Darlehen der Citi Bank (Targo Bank).Es geht hier um knapp 930 €.Die Forderung besteht auch zu Recht und deswegen habe ich dem Inkassobüro auch eine Ratenzahlung vorgeschlagen.Leider sind sie auf diesen Vorschlag nicht eingegangen und haben ihrerseits einen gemacht,den ich aber nicht akzeptieren konnte,weil er jenseits der Realität angesiedelt war.Ich habe trotz Nichteinigung Zahlungswilligkeit zeigen wollen und habe jeden Monat eine Summe auf das Konto gezahlt.Im Februar kam dann der gerichtliche Mahnbescheid gegen den ich Teilwiderspruch eingelegt habe,weil ich es nicht einsehe,trotz meiner Anerkennung dieser Schuld auch noch Verfahrenskosten zu tragen.Das Büro hat sich natürlich gemeldet und mit Gehaltspfändung gedroht,falls ich den Teilwiderspruch nicht zurücknehme.Ich habe von meiner Seite aus nochmal einen Versuch gewagt und einen neuen Vorschlag gemacht zwecks Ratenzahlung und nun hab ich Post bekommen mit der Aufforderung,sämtliche Ausgaben offen zu legen und Gehaltsbescheinigungen zu schicken.
Was dürfen die machen und ist die Forderung nicht vielleicht schon verjährt?
4 Antworten
Die Forderung besteht auch zu Recht und deswegen habe ich dem Inkassobüro auch eine Ratenzahlung vorgeschlagen.
Das sollte man nicht tun. Da zahlt man sich dumm und dämlich.
Leider sind sie auf diesen Vorschlag nicht eingegangen und haben ihrerseits einen gemacht,den ich aber nicht akzeptieren konnte,weil er jenseits der Realität angesiedelt war.
Gut gemacht!
Ich habe trotz Nichteinigung Zahlungswilligkeit zeigen wollen und habe jeden Monat eine Summe auf das Konto gezahlt.
Doch nicht auf das Konto des Inkassobüros. Geldeingänge dort werden zuerst mit den Gebühren, dann mit den Zinsen und erst danach mit der Hauptforderung verrechnet. Wer ist denn der Gläubiger? Wahrscheinlich die Citi (Targo) Bank. Warum zahlst du nicht an die? Oder hat das Inkassobüro eine Abtretungsurkunde (§ 410 BGB) vorgelegt? Dann darf es aber keine Gebühren verlangen, da es dann als Gläubiger in eigener Sache aktiv wird.
Das Büro hat sich natürlich gemeldet und mit Gehaltspfändung gedroht,falls ich den Teilwiderspruch nicht zurücknehme.
Lustig. Ohne Titel keine Mittel zur Pfändung.
Was dürfen die machen und ist die Forderung nicht vielleicht schon verjährt?
Die dürfen dir Briefe schreiben. Dem Mahnbescheid hast du glücklicherweise (teilweise) widersprochen. Nein, verjährt ist sie nicht. Bei Verbraucherdarlehen greift die 10-jährige Verhjährungshemmung. Heißt die 3-jährige Regelverjährungszeit beginnt erst am 01.01.2019. Der Mahnbescheid selbst unterbricht die Verjährung für 6 Monate.
Auch hast du die Forderung evtl. per konkludentem Einverständnis anerkannt, durch Leistung einer Zahlung.
Lustig. Ohne Titel keine Mittel zur Pfändung.
Teilwiderspruch bedeutet, dass die durchaus einen Titel haben, nämlich über den nicht widersprochenen teil ;-)
Streng genommen könnte eine so formulierte Drohung (Pfändung wenn du den Teilwiderspruch nicht zurückziehst) und wenn die Gebühren, denen man widersprochen hat, rechtlich unzulässig sind, in den Bereich der strafbaren Nötigung gehen.
Verjährt wären Schulden die länger als 3 Jahre (mit einem Titel bis zu 30 Jahre) niemand versucht hätte ein zu treiben. So ein Fehler passiert der Citti Bank nicht. Du hast die Hauptforderung anerkannt und Raten gezahlt. Das stoppt die Verjährung. Nur gegenüber dem Gericht bzw. dem Gerichtsvollzieher muß du deine Verhältnisse offen legen. Wenn du an einer einvernehmlichen Lösung ohne Gericht interessiert bist kannst du deine Ausgaben und Einnahmen offen legen. Du erleichters denen aber auch zu beurteilen ob sich ein Prozess gegen dich lohnen würde.
Einige Korrekturen: Das mit der Verjährung stimmt nur, wenn der Kredit gekündigt wurde, aber nicht vernünftig gemahnt wurde bzw. man nicht in Verzug gestellt wurde. Ansonsten gilt eine Verjährungshemmung von 10 Jahren (insgesamt 13 Jahren). Ist aber, wie du sagst egal, denn Ratenzahlungen und der teilweise anerkannte Mahnbescheid lösen die Verjährungsfrist erneut aus.
Wie du auch richtig schreibst, muss man nur gegenüber einem Gerichtsvollzieher die Vermögensverhältnisse, Einkommen usw. offen legen. Das dann im Rahmen der Abnahme einer Vermögensauskunft.
Das mit dem Prozess ist aber vollkommener Blödsinn. Die haben einen Titel, denn der TE hat nur teilweise dem Mahnbescheid widersprochen. Das heißt, die können Stand heute schon vollstrecken. Einen weiteren Prozess wird es nicht geben. Bestenfalls wegen den Gebühren, aber selbst das ist fragwürdig, denn der Mahnbescheid war eventuell nicht zielführend bzw. das gesamte Inkassoverfahren war nicht zielführend.
@TE: Wie sieht es denn mit deinem Einkommen aus? Wie viel verdienst du netto? Unterhaltspflichtigen (Kinder/ Ehepartner)? Wenn man unter der Pfändungsfreigrenze liegt, ist es sogar ratsam, die Einkommenssituation gegenüber dem Inkasso aufzuzeigen. Nach dem Motto "Ich will das zurückzahlen aber nur, wenn ihr mich nicht weiter belästigt und mit Kostenfestschreibung meine vorgeschlagene Ratenzahlung annehmt. Ansonsten gibt es ein P-Konto und dann könnt ihr mich kreuzweise." Natürlich etwas höflicher formuliert.
Lass dir vom Inkasso eine Forderungsaufstellung kommen und pass auf, dass die dich nicht mit den Gebühren übers Ohr hauen.
Bei Verbraucher Krediten gelten andere Verjährungsfristen (10 Jahre)
Wohin hast Du die Teilzahlungen überwiesen ?
Ist es zur Klagebegründung seit Deinem MB Teil Widerspruch gekommen ?
Vollstreckungsbescheid erhalten ?
Hast Du auch den Inkassokosten widersprochen ?
Wer ist der Forderungsinhaber ?
Komme Deinen Verpflichtungen vollumfänglich nach.
Ob man sich etwas bzw. einen Kredit leisten kann sollte man sich vorher überlegen. Nein, verjährt ist da nichts. Machen dürfen die alles was legal ist um an ihr Geld zu kommen.