In WG gezogen, GEZ verlangt Nachzahlung da Beitragskonto nicht abgemeldet wurde
Hallo zusammen,
Ich habe mich im 1.Quartal 2013 bei der GEZ mit meiner eigenenen Wohnung angemeldet und auch für dieses Quartal den Rundfunkbeitrag bezahlt.
Im April 2013 bin ich in eine WG gezogen, für die die Hauptmieter schon (natürlich unter einem anderen Beitragskonto) Beiräge bezahlen.
Ich habe die GEZ schon mehrmals darauf hingewiesen, dass ich in einer Wohnung wohne für die der Beitrag bezahlt wurde und somit keine offenen Forderungen für diese WG-Wohnung (Ist auch meine Hauptwohnung) bestehen.
Die GEZ besteht aber darauf, dass ich mein Beitragkonto hätte abmelden müssen und dass Ihnen kein Nachweis darüber vorliegt,
Sie erkennen die Abmeldung ab sofort an, wollen aber rückwirkend die Beitragsgebühren von mir haben. Ist das rechtens, kann die GEZ pro Beitragskonto Geld verlangen? Was kann ich jetzt tun? Können Beitragskonten (rückwirkend) zusammengelegt werden? Einen Nachweis der gezahlten Beiträge für die Wohnung und meine Meldebescheinigung bzw. den Untermietvertrag habe ich ja als Nachweis. Nur die Abmeldung meines Beitragskontos eben nicht.
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen, da es für mich um viel Geld geht. Vielen Dank.
Beste Grüße,
3 Antworten
§ 7 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag :D
Ja die ham vollkommen recht. Warum hast du denn nicht abgemeldet. Das hättest du tun müssen. Und merke rückwirkend geht da gar nichts bei der GEZ. Ansonsten heißt das auch nicht mehr GEZ sondern "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".
Ich habe bloss keinen Nachweis über die Abmeldung, da der Umzug eine echte Hauruck Aktion war. Und Danke für die Belehrungen, diese sind aber nicht wirklich hilfreich...
Rueckwirkend geht da nichts, ist wie bei einer Kuendigung (z.B. Handyvertrag), da kann ich auch nicht ein Jahr spaeter kommen und sagen, dass ich das Handy ja seit einem Jahr nicht mehr genutzt habe. So lange der Vertrag ungekuendigt weiter laeuft, zahlt man.
Ebenso hier, du hast versaeumt, denen das rechtzeitig mitzuteilen, dass er anderer bereits zahlt. Mindestens bis zu dem Zeitpunkt, wo du denen das zum ersten Mal offiziell mitgeteilt hast, koennen sie das Geld nachfordern.