In welchem Fall muss ich kostenpflichtig die Möbel des Vormieters übernehmen?

9 Antworten

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Nein du hast ja noch keinen Vertrag abgeschlossen. Musst du nicht

Das ist nicht ganz so einfach. Du hast zum einen mal einen Vertrag abgeschlossen für die Übernahme (Kauf) der Wohnung. Ich gehe davon aus, dass da kein Ausschluss ausgemacht wurde, dass das nicht stattfindet, wenn Du die Wohnung nicht nimmst. So gesehen wäre das schon mal unabhängig von der Miete. Dass da ein kausaler Zusammenhang besteht, ist schon klar. Und ich würde das auch so sehen: keine Wohnung, keine Miete.

Aber: Jetzt kommt es darauf an, dass Du beweisen kannst, dass da wirklich ein falscher Preis genannt wurde. Nicht nur im Internet (Irrtum kann vorkommen), sondern auch noch bis dann, als Du zugesagt hast, die Möbel zu kaufen. Dass Du mit rechtswidrigen Mitteln unter Druck gesetzt wirst, halte ich für eine Sache, die nur Du so siehst. Welche sollten das denn sein? Wenn Du den Mietvertrag nicht unterschreiben willst, dann unterschreibst Du eben nicht und fertig. Hier hast Du keine Verpflichtung. Wie gesagt, wohl aber eine gegenüber dem Vormieter, aus der Du nur rauskommst, wenn Du beweisen kannst, dass der Preis nicht stimmt. Ob er klagt, ist dann noch eine ganz andere Geschichte. 

Wohnungen vermieten VER-mieter nicht Mieter ... der Mieter hat gar nichts zu bestimmen, wer da einzieht

hast Du einen Mietvertrag unterschrieben? mit der höheren Miete

wenn ja bist Du an den Vertrag gebunden - wenn nein kann Dir der Vermieter gar nichts

den Vertrag über den Möbelkauf hast Du mit dem Vormieter gemascht unter der Bedingung, dass der Moetvertrag zustande kommt

Der Mieter hat kein Recht eine Mietwohnung zur Miete anzubieten. Untermiete wäre erlaubt aber fragwürdig, wenn keine Genehmigung des Vermieters garantiert ist.

Dennoch hast du dich auf diese fragwürdige Offerte eingelassen und dem MIETER erklärt, dass du seine Möbel übernimmst, oder hast du bei whatsapp geschrieben "kaufst"? Nun stellt sich heraus, dass die Wohnung teuer ist als der Mieter angegeben hat. Der Mieter hat also mit einer Lüge dich geködert und du bist in die Falle getappt.

Hat der VERMIETER dir ein Mietangebot unterbreitet? Hast du es angenommen?

Gab es mit dem Vormieter eine Vereinbarung über den Kaufpreis, wenn überhaupt?

Du solltest den Vertrag wegenTäuschung anfechten. Damit würde die Absprache nichtig.