In meinem Schufaauskunft steht folgendes: Vollstreckung nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses nicht zur Befriedigung der Gläubiger geeignet. Antwort?

5 Antworten

Das bedeutet dass Du weder solvent noch kreditwürdig bist und bei allem wo eine Bonitätsprüfung verlangt wird eine Absage erhalten wirst.

Es stimmt nicht dass man hiermit kreditunwürdig ist. 

Bei Umschuldung von Abwendung einer Zwangsversteigerung ist es ansonsten ja auch oft so dass obiger Titel "Vollstreckung...nicht zur Befriedigung der Gläubiger geeignet" in der Schufa Bonitätsauskunft steht. 

Der Eintrag ist aber unter dem Score in der Schufa ersichtlich und steht im Schuldnerverzeichnis.

Klar kann man diesen nach Bezahlung der Forderung im Schuldnerverzeichnis löschen lassen.

Wie hoch ist denn die Forderung, die ursprüngliche?

Du hast eine Vermögensauskunft abgegeben.

Dein Vermögen reicht, auch wenn man es verwerten (versteigern) würde, nicht dazu aus, Deine Schulden zu decken.

Du solltest versuchen, dich mit Gläubigern zu einigen.

Das bedeutet, dass im Vermögensverzeichnis nicht genug werthaltigen Sachen aufgeführt sind um Deine Rückstände zu begleichen.

das heißt, das bei dir nicht viel zu holen ist..

rfrieda 
Fragesteller
 22.06.2016, 02:28

Vielen Dank, aber woher will man das wissen? Und wie lange bleibt sowas gespeichert?

nocheinnutzer  22.06.2016, 02:33
@rfrieda

anscheinend hast du schon eine Negativauskunft, musstest du schon mal was offen legen?