in einer geschichte eine reale person erwähnen?

3 Antworten

Klar darf man das, wo soll da ein Problem sein. Natürlich kommt es auch drauf an wie und was man über diese Person schreibt. Lebt die Person noch und man schreibt irgend einen bösartigen Quatsch über sie, so kann eine Verleumdungsklage folgen, so wie es das Gesetz beschreibt. Aber solange man ganz normal einen Namen erwähnt und innerhalb des gesetzlich erlaubten über diese Person etwas schreibt, so sehe ich da absolut kein Problem.

Man darf. Man darf auch ein ganzes Buch über eine Person schreiben, ohne diese fragen zu müssen. Man darf auch seine fiktiven Figuren über reale Personen plaudern lassen.

Falls da eine Beleidigung (oder eine Verleumdung oder eine Üble Nachrede usw.) drin vorkommt, etwa "Max sagte erregt: 'Der Sänger ist doch das letzte A...!', bevor er sich angeekelt schüttelte.", könnte sich der Autor sogar darauf berufen, dass er dies nicht meint und auch nicht gesagt hatte, sondern nur eine fiktive Figur, die der Autor selbst kritisch darstellt.

Wie man dennoch Probleme bekommen kann, selbst wenn man eine reale Person gar nicht beim Namen nennt, diese aber dennoch erkennbar ist, kann man etwa hier nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Esra_(Roman)

https://de.wikipedia.org/wiki/Mephisto_(Roman)#Das_Verbot

Gruß aus Berlin, Gerd

Klar. Man darf erwähnen, dass sie Cola trinkt und BMW fährt, Stones hört und Ritter isst. Kein Problem von wegen Markenrecht oder so.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung