Impressum: Ist es rechtmäßig, Daten nur auf Anfrage per Mail zu verschicken

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Wie CrystalixXx schon richtig schrieb, ein Impressum ist für gewerbliche Seiten (z. B. Onlineshops oder Verkauf von Dienstleistungen) vom Gesetz her vorgeschrieben.

Dort gehört auf jeden Fall der komplette Name (Vor- und Nachname des Anbieters, oder soweit es den gibt, des Geschäftsführers) hinein, sowie die Anschrift.

Sollten solche Informationen auf gewerblichen Seiten verschwiegen werden, würde ich von jeglichem Kontakt abraten, da der Anbieter offensichtlich etwas zu verheimlichen hat.

Weitere Informationen dazu findest Du auch hier, falls sie Dich interessieren:

http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/impressum-tmg.html?page=2

Dort wird ebenfalls folgende Frage beantwortet: Müssen auch private Internetseiten ein Impressum angeben?

In Deutschland ist es klar und einfach geregelt. Alle Internetseiten benötigen ein Impressum. In diesem Impressum ist mindestens eine ladungsfähige Anschrift, die Möglichkeit zur elektronischen Kontaktaufnahme und eine Telefonnummer notwendig. Bei geschäftlichen oder redaktionellen Seiten kommen dann noch weitere Dinge hinzu. Ausnahmen bei privaten Seiten besteht nur dann wenn eine Seite rein privat ist und nur bestimmte Personen die Möglichkeit haben die Seite zu besuchen. Und wenn Du nur einen Link auf eine externe andere Seite setzt musst Du ein komplettes Impressum haben.

Man sollte immer eine Kontaktmöglichkeit bieten, ob nun Telefon, Email oder Adresse. Bei gewerblichen Seiten oder wenn du irgendeinen Dienst anbietet, muss die volle Adresse drin stehen.

So etwas ist absolut nicht in Ordnung und auf jeden Fall abmahnfähig. Kann also ganz schön teuer werden.

Für ein ordentliches Impressum, welches jederzeit ständig verfügbar sein muss, sind in § 5 TMG bestimmte Mindestanforderungen geregelt, die auf alle Fälle eingehalten werden müssen.

Mehr zur Impressungspflicht auf meinem Internetrechtblog.

Das kommt auf die Art und Weise der Webseite an.

Werden Dienste gegen Entgelt angeboten, dann muss nach §5 des TMG mindestens der Name und die Adresse vorhanden sein.

Für eine private Webseite ist ein Impressum nicht notwendig. Daher ist der Betreiber nicht verpflichtet solche Angaben zu machen.