Immobilienkauf von Pflegefall?

2 Antworten

Wenn der Betreute stirbt, bevor die betreuungsgerichtliche Genehmigung erteilt und euch zugegangen ist, bleibt der Kaufvertrag schwebend unwirksam. Er muss dann von den Erben des Betreuten genehmigt werden. Die Betreuung endet Kraft Gesetzes mit dem Tod des Betreuten.

Das Gericht hat den Antrag auf die Genehnmigung des kaufvertrges zum entscheiden.

Stirbt der Verkäufer zwischenzeitlich, ändert dies nichts am schwebend wirksamen Kaufvertrag selber.

Stimmt das Gericht aus wichtigtem Grunde dem Vertrag nicht zu, wird dieser nicht rechtwirksam und das Kaufobjekt geht in die Erbmasse des Erblassers über.

Sie können sich dann immer noch mit den Erben neu einigen.

Ronox  17.09.2017, 20:30

Das Gericht kann den Vertrag nicht mehr genehmigen, wenn der Betreute vor der Erteilung stirbt, da die Betreuung mit dem Tod des Betreuten beendet ist. Zur Wirksamkeit ist zudem die Zuleitung an den Vertragspartner erforderlich.

schelm1  17.09.2017, 20:51
@Ronox

Stimmt!

Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Der Betreuer entfällt.

Der schwebend wirksame notarielle Kaufvertrag, der vom noch lebenden Verkäufer unterzeichnet wurde, stirbt mit der Versagung der Genehmigung durch das Gericht.

Sieht da Gericht hingegen keine Bedenken, statt der Immobilie einen stattlichen Erbgeldbetrag im Nachlaß zu wähnen, geht das auch.