Ihre Begründung, warum die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erforderlich ist, bzw. wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen ...?

6 Antworten

Hallo,

du schreibst, dein Schwager hatte einige Arbeitsunfälle und gesundheitlichen Schaden erlitten. Somit ist das erstens eine Sache der Berufsgenossenschaft. Er solle ein Antrag auf Berufskrankheit, oder einen Antrag wegen den Arbeitsunfällen stellen.

Zu dem Antrag auf Gleichsellung, da soll eingetragen werden welche Einschränkungen die Behinderung am Arbeitsplatz mit sich bringt.

Alles Gute

Nachtrag:  Hat man ein GdB von 30 oder 40 kann man durch die Gleichstellung den Kündigungsschutz erhalten. Man kann dann nur noch mit der Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Beispiel: Einem Chirugen versteift die OP Hand, dann kann er nicht mehr operieren aber er kann noch als Gutachter zB. tätig sein. Das heißt der Arbeitsgeber muß  im Betrieb einen Arbeitsplatz stellen, der mit der Behinderung noch noch ausführbar ist.

Alles Gute

Da müssen die Einschränkungen rein, die ein Nichtbehinderter ohne Probleme ausführen kann. Zu denen er aber nicht (oder nur eingeschränkt) in der Lage ist. Wofür ihm von Kollegen oder auch vorgesetzten vielleicht Vorhaltungen gemacht werden.

Eigentlich will man nur wissen warum er diesen Antrag stellt, welche Einschränkungen er jetzt hat bei der Arbeit die er macht...

ich versteh jetzt dein problem nicht?!?!  da soll beschrieben werden welche gesundheitlichen beschwerden die berufliche tätigkeit deines schwagers einschränken.