Ich wohne mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft, wie viel Geld steht mir zu?

2 Antworten

Wenn ihr beide kein Einkommen habt und ALG - 2 bekommt,du keine Sanktion/ Sanktionen laufen hast,dann steht dir ab 2017 die Regelleistung ( Regelsatz für den Lebensunterhalt ) von derzeit 327 € zu und dazu dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass wären 50 % der Warmmiete,wenn ihr zu zweit in der Wohnung lebt !

Deiner Mutter stünde min. die volle Regelleistung von 409 € + ihren KDU - Kopfanteil zu.

Bekommt deine Mutter noch Kindergeld / Unterhalt für dich würde dieses als dein Einkommen bis auf 30 € Versicherungspauschale auf deinen Bedarf angerechnet,also von deinen Leistungen abgezogen die deine Mutter für dich bekommt.

Euch steht die Kostenübernahme der angemessenen Wohnung (also die Warmmiete) zu und dazu pro Person 404 € im Monat. (Bin mir aber nicht ganz sicher, ob ihr den Satz voll bekommt, oder nur jeweils 90 Prozent)

konzato1  25.01.2017, 17:08

Meiner Meinung nach solltet ihr beide "gleichberechtigt" sein, also jeder bekommt das gleiche Geld.

Du solltest dich aber regelmäßig krank schreiben lassen, ansonsten könnte dir das Arbeitsamt eine Maßnahme aufdrücken.

isomatte  25.01.2017, 17:48

Sie sind kein Paar,sondern Mutter und Kind,demnach steht der Mutter der derzeit volle Regelsatz von 409 € zu und dem Kind ab 18 aber unter 25 ein Regelsatz von 327 €,dazu dann der jeweilige KDU - Kopfanteil !

Wenn die Mutter einen Partner hätte bzw.verheiratet wäre,dann stünden den beiden derzeit ein Regelsatz von jeweils 368 € zu und dem Kind 327 €.

isomatte  25.01.2017, 17:56
@konzato1

Bitte,immer wieder gerne !

HiImLifted 
Fragesteller
 25.01.2017, 18:09
@isomatte

Danke euch, leider ist es derzeit so das ich gar kein Geld bekomme. Sollte ich dann morgen mal beim Jobcenter anrufen?

konzato1  25.01.2017, 18:15
@HiImLifted

Naja, jetzt müßte man wissen, was deine Mutter bekommt. Unter Umständen gehen beide Teile komplett auf ihr Konto. Deine Mutter sollte also erstmal dein erster Ansprechpartner sein. Bzw. euer Hartz 4 Bescheid.

Natürlich kannst du aber auch mal beim Jobcenter vorsprechen.