Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus darf das Büro unter mir Sonntags gereinigt werden?

4 Antworten

Büroputzen durch den Betreiber des Büros ist nicht verboten. Die damit verbundene Lärmbelästigung jedoch schon.

Verboten wäre das Putzen, wenn es durch eine Putzfirma oder eine andere Person gewerblich durchgeführt wird.

Zwei Hebel mit denen Du ansetzen könntest. Natürlich nicht gleich zur Polizei rennen. Erst vorher mit dem Inhaber des Büros reden.

Nein, Lärmbelästigungen musst du keine hinnehmen, schon gar nicht an Sonn.-und Feiiertagen. Emmissionsschutzgesetz in dem auch Vorschriten über Lärm enthalten sind, greift in diesem Fall. Mache den Vermieter darauf aufmerksam, dass dich die Reinigungsarbeiten an Sonntagen wegen des Lärms stören und bitte ihn freundlich, um Abhilfe.

Das ist eigentlich Ruhestörung,aber ich denke, da ist es am Besten, wenn du mal nett und freundlich zu den Putzkräften oder auch mal zu dem Besitzer des Büros gehst und versuchst zu klären, ob das entweder leiser geht oder auch wann anders, vielleicht später, dass ist ja für manche erträglicher.

Wenn das nichts hilft dann weiß ich nicht genau wie viele Hebel man da in Bewegung setzen kann und darf um das zu beenden (wenn es wirklich unter Ruhestörung am Sonntag zählt)

Ich hoffe ich konnte dir helfen und du hast bald wieder deine Ruhe ;)

LG hello05

Nein. Lärm ist zu unterlassen und falls da Sonntags tatsächlich Angestellte einer Reinigungsfirma arbeiten und reinigen: im Allgemeinen ist deren Sonntagsarbeit verboten.