Ich werde eine Anzeige wegen Betrug bekommen, bitte helft ihr mir?
Hallo
Im Jahr 2015 wurde ich zu einer Geldstrafe in Höhe von 220 € (22 Tagessätze) verurteilt.
Eventuell bekomme ich eine Anzeige wegen Betrug im nächsten Monat. Es handelt sich um 5000 €, die ich zurückzahlen müssen werde. ich bin jetzt 23 Jahre.
Meine Frage ist, Falls ich eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätze bekommen, wie scheint es für mein Führungszeugnis ? Wird da insgesamt 112 Tagessätze stehen ?
Die erste Strafe (22 Tage) war im Bundeszentralregister eingetragen und nicht im Führungszeugnis.
Ich bin ein bisschen verwirrend und wäre euch dankbar, wenn ihr mir diese Sache erklären könntet.
5 Antworten
Es werden nur die einzelnen Strafen gewertet. D.h. es gibt kein Addieren aller Strafen.
Aber es dürfte bei einer erneuten Verurteilung von unter 90 TS dennoch ein Eintrag erfolgen.
Sh. dazu den siehe § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG -
"Nicht aufgenommen werden...
5. Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist."
Sieht also auch bei einer (m.E. unwahrscheinlichen niedrigeren Verurteilung) schlecht aus für ein sauberes Führungszeugnis.
Tja, dann wird jede spätere Verurteilung mit ins Führungszeugnis aufgenommen.
Im Jahr 2015 wurde ich zu einer Geldstrafe in Höhe von 220 € (22 Tagessätze) verurteilt.
Das wage ich ein wenig zu bezweifeln.... Kann es sein, dass Du das nur aus der Gesamtsumme interpretiert hast? Eigentlich gibt es solche Strafen in der Realität nicht.. Entweder 20 oder 25 TS, aber nicht 22. Wurde das Verfahren damals vielleicht gegen Zahlung von 220,- eingestellt? Oder war es noch eine Verurteilung nach Jugendrecht?
Wenn Du schon einen Eintrag im BZR hast, ist es völlig egal, wie hoch die nächste Strafe ausfällt. Es stehen dann beide Strafen im Führungszeugnis.
Also:
1. Unterschlagung 22 Tagessätze
2. Betrug 50 Tagessätze
Wenn die vorherige Verurteilung ebenfalls was mit Betrug zu tun hat wird es eine deutlich höhere Geldstrafe geben. Es kann sogar eine Freiheitsstrefe auf Bewährung geben.
In Deinem nächsten Führungszeugnis wird diese und die vorherige Strafe auftauchen, denn die 90 Tage überschreitest Du ganz sicher.
Dann stehen da nur die 90 Tagessätze drin, die Strafen werden also nicht addiert.
Bei 5000 Euro Schaden denke ich aber das da mehr als 90 TS rauskommen. Vor allem wenn Du schon vorher strafrechtlich aufgefallen bist.
Sind Sie sicher, dass die Strafen nicht addiert werden ?
Außerdem, Wird nur die Betrugsstrafe in der Führungszeugnis eingetragen ? Oder wird auch die erste Strafe in der Führungszeugnis eingetragen ?
Wie viele Tagessätze für 5000 € werde ich bekommen, nach Ihrer Meinung ?
Ja ich bin sicher das die nicht addiert werden.
Nein, nur die 2. Strafe (sofern sie über 90 Tagessätze ist) wird eingetragen
Wieviel Tagessätze dabei rauskommen kann dir hier keiner beantworten, das hängt von den Tatumständen, der vorherigen Verurteilung und vielen anderen Dingen ab. 5000 Euro sind allerdings kein Pappenstiel...
Nein, addiert wird nicht. Aber die 90 TS-Regelung gilt bei schon bestehenden Einträgen nicht (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
Dann hast du aus diesem ersten Schuss vor den Bug eben nichts gelernt.
Da kann die Strafe auch deutlich über 90 Tagessätzen liegen.
Ja aber im Register steht meine 22 Tage Strafe !!