Ich weiß nicht wohin ich gehen soll

7 Antworten

Hallo, In deinem Alter kannst du allein entscheiden, bei welchem elternteil du wohnen magst. Ich bin mir nicht sicher ob das Amt etwas mitmischt und die Gehälter, Situation etc überprüft. Und es geht nur, wenn deine Eltern gemeinsames Sorgerecht beantragen und dies auch bewilligt wird.

Bei einer Scheidung hast Du als 14 oder 15 jährige/r sehr wohl ein Mitspracherecht wo Du leben möchtest. Vorrausgesetzt, daß die Lebensumstände des jeweiligen Elternteils dem nicht widersprechen. Das Gericht wird Dich bei der Scheidung und der Frage nach Deinem zukünftigen Lebensmittelpunkt befragen. Da kannst Du dann Deine Meinung dazu mitteilen. Es ist allerdings von Vorteil, wenn Du Deinen Wunsch mit dem Elternteil bei dem Du in Zukunft leben möchtest, vorher einmal besprechen würdest. Nicht daß dieser völlig überrascht wird und es sich herausstellt, daß diese Person gar kein Interesse am Zusammenleben mit Dir hat! Das erspart Dir Enttäuschungen und allen Beteiligten böse Überraschungen! Meine Eltern liessen sich auch nach fast 25 Jahren Ehe scheiden, als ich 14 Jahre jung war! Angenehm ist anders. Du solltest auf keinen Fall den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht erhalten. Auch wenn Du jetzt vielleicht keine gute Verbindung zu Deiner Mutter hast, solltest Du nie vergessen, daß sie Dich trotz aller derzeitiger komplizierter Umstände liebt und um Dich kämpfen wird. Versuch mit Ihr zu sprechen und ihr Deine Entscheidung zu erklären. Sei ehrlich mit Deinen Eltern, erklär ihnen Deine Situation, denn sie haben Deine Probleme im Scheidungsstreß aus den Augen verloren und bitte sie Dich nicht zum Spielball ihrer kleinlichen Rache zu machen. Denn aus eigener leidvoller Erfahrung weiß ich, was ein Rosenkrieg mit einem anstellen kann. Ich hoffe, daß die Scheidung Dich nicht so übel mitnimmt! Alles Gute für Dich!

Nasevoll2012  17.05.2015, 14:23

Du meinst bestimmt : Du solltest AUF JEDEN FALL den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht erhalten !!!

BigLittle  17.05.2015, 20:15
@Nasevoll2012

Natürlich! Danke für die Korrektur! Mann habe ich da gepatzt! Danke noch mal! Ja, auf jeden Fall den Kontakt zu beiden Elternteilen halten!

Ab 14 Jahren bist du vom Recht her ein Jugendlicher und kannst dies selbst entscheiden.

martinzuhause  17.05.2015, 16:50

das darf man ab 18. mit 14 darf man seien wünsche äussern und diese begründen. das gerciht entscheidet dann wass für das kind am besten ist.

das kind würde in dem alter vllt dort leben wollen wo es sich nicht an regeln zu halten hat. das wäre nicht zu seinem wohl

Georg63  18.05.2015, 15:28
@martinzuhause

Wenn der Vater bereit und in der Lage ist, für sie zu sorgen, kann sie einfach zu ihm ziehen und gut ist. Was immer ein Jugendamt oder ein Gericht entscheiden ist irrelevant, da diese Institutionen keine Möglichkeiten haben, effektiven Zwang auszuüben.

Die Praxis ist oft anders als die Theorie.

Du darfst komplett selber darüber entscheiden, schließlich geht hier das Kindeswohl vor, wenn deine Mutter das durchziehen will kann man das einfach über das Jugendamt klären.

Du darfst selbst entscheiden zu wem du willst. Vorrausgesetzt dein Vater ist damit einverstanden, und kann für dich sorgen.