Ich möchte meinem Vater das Sorgerecht entziehen

10 Antworten

Du hast bei Gericht ab dem 14. Lebensjahr das volle Mitspracherecht.

Die Gestze sagen dazu:

Vollendung des 14. Lebensjahres

eigene Entscheidung über Namensänderung (§§ 1617a - 1618 BGB, Art. 10, Art. 47 EGBGB)

Anhörungspflicht des Gerichtes bei Sorgerechtsentscheidungen (§ 159 FamFG)

Widerspruch gegen Sorgerechtsübertragung (§ 1671 Abs. 2 BGB)

Einwilligung in eigene Adoption und Widerspruch dagegen (§§ 1746, § 1762 BGB)

Du brauchst also weder das Jugendamt noch eine andere Stelle, soweit dich Dinge betreffen. Sondern du kannst Widerspruch einlegen gegen das Sorgerecht des Vaters.


So schnell geht das leider (oder manchmal auch zum Glück) nicht. Du bist erst 16 und damit minderjährig, aber hast du  bei der Entscheidung bei wem du leben möchtest Mitspracherechte. Aber im Grunde muss das über den Scheidungsanwalt deiner Mutter laufen, der wahrscheinlich auch auch den Sorgerechtsprozess vertreten wird. Das Jugendamt kann da gar nichts machen. Setzt euch als "Restfamilie" (also du, deine Mutter und deine Geschwister) zusammen und sprecht offen miteinander, was ihr wollt und klärt das mit dem vertretenden Anwalt ab. Bei trifftigen Gründen kann ein Richter gegen ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern entscheiden. Aber das muss über den gerichtlichen Weg laufen und das kannst du allein so leider nicht durchsetzen

 

       @ Erst m al Reden: Ich habe mich dazu entschlossen und will nicht merh reden

Hoffentlich hast Du die Entschlussfähigkeit von Deinem Vater, denn Redet der auch nicht mehr darüber und behält das gemeinsame Sorgerecht mit Deiner Mutter zusammen.  
@ Warum ich das will?, der Mann der sich Vater nennt vertreibt un s aus unserem Haus 
  War es nicht auch mal sein Haus??  

 bescheist meine Mutter und meine Geschwister und mich.

Wäre dankbar wenn ihr mir helft

 

Sind diese Erkenntnisse von Deiner Mutter vermittelt??

Du kannst Dich ans Jugendamt wenden. Ansonsten musst Du klage beim Vormundschaftsgericht einreichen. Da berät Dich auch das Jugendamt.

 

Viel Erfolg

Du selbst kannst das nicht. Diese Übertragung muss Deine Mutter beantragen  und Du kannst dieser zustimmen. Das ist Dein Recht.