Ich moechte ausziehen nach der trennung, aber der Ex unterschreibt die Kündigung nicht?!

12 Antworten

Ein solcher Vertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden. Du alleine kannst das Mietverhältnis auch nicht teilweise aufheben, weil du die Mietsache verlässt.

Du hast nu reine Möglichkeit die wäre, dem Freund schriftlich eine Frist zu setzen, bis wann er seine Unterschrift zur Kündigung des Mietvertrages leisten soll.

Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, bleibt dir nur der Klageweg vor Gericht.

Kann ich einfach ausziehen ohne zu kuendigen?

Ausziehen ja. Aber damit enden nicht Deine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter.

Vergiß den Quatsch den hier manche schreiben das Du Deinen Anteil am Vertrag kündigen kannst.

Hier hilft nur Deinen Ex, nach einer noch freundlichen schriftlichen Aufforderung der gemeinsamen Kündigung binnen 2 Wochen zu zustimmen und er dem nicht nachkommt, auf Zustimmung zur Kündigung zu verklagen.

Diese Konsequenz würde ich in dem Schreiben gleich mit erwähnen.

Ja, Du darfst ausziehen. Deine Verpflichtungen aus dem Vertrag enden damit hedoch nicht automatisch. Du könntest den Versuche unternehmen und mit dem Vermieter darüber verhandeln, ob er Dich aus Deinen Vertragspflichten entlässt.

Schicke die Kündigung für deinen Anteil am Vertrag - natürlich per Einschreiben. Ohne Kündigung, kannst Du weiter für die Mietsache belangt werden. Egal was der Vermieter oder dein Ex- dann schreiben oder sagen werden: jeder Richter wird dir Recht zusprechen, denn Du hast die neue Lebenssituation - durch deine Kündigung - dem Vermieter mitgeteilt und es liegt dann am Vermieter, ob er die Wohnung dem Ex. alleine weiter vermieten möchte oder nicht.

JoJoPiMa  13.10.2011, 00:10

p.s.: Voraussetzung für den Mietvertrag war natürlich, dass der Vermieter an ein Paar vermietet und nicht an eine WG. Das sollte man bei Gericht sagen - wenn es überhaupt dazu kommt -, denn bei Gericht kann der Richter eigentlich nur das berücksichtigen, was die Parteien vortragen.

anitari  13.10.2011, 10:18
@JoJoPiMa

p.s.: Voraussetzung für den Mietvertrag war natürlich, dass der Vermieter an ein Paar vermietet und nicht an eine WG.

Ob Paar oder WG spielt keine Geige. Alle Personen die die als Hauptmieter im Vertrag stehen können nur gemeinsam kündigen.

JoJoPiMa  13.10.2011, 16:56
@anitari

@anitari, dass beide Mietparteien durch den Vertrag von der Gnade des Vermieters abhängig sind, ist ein Grundsatz der Ausnahmen enthält. Sollten beide Parteien bereits wie eine Ehegemeinschaft steuerlich behandelt werden, kann - und sollte - ein Verfahren nach § 5 HausrVO angestrebt werden, wenn der Vermieter sich weigern sollte, versteht sich. So, und was passiert dann? Wo bleibt dann die angebliche Säule, dass zwei Mietparteien nur gemeinsam kündigen können? Aber es kommt noch besser.

Wie aus der Frage zu entnehmen, scheint die Kindesmutter - durch die neue Situation - auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein. Es überwiegt also der Grundsatz der Lebenssicherung (wichtigem Grund pp). Gesetzlich, kann sie nur Hilfe in Anspruch nehmen, wenn die durch die Trennung entstandene neue Bedarfsgemeinschaft eine 'passende' Wohnung bezieht. Da der Richter sowieso nach "billigen Ermessen" entscheidet, kann man sich die Entscheidung ausdenken. Auch wenn die Kindesmutter nicht auf staatliche Hilfe angewiesen ist, aber darlegt, dass ihr Einkommen und die Erfüllung des alten Mietvertrages sie von staatliche Hilfe abhängig machen würde - der Richter würde besondere Umstände anerkennen. Wie das Kind rechtlich heisst, ist egal. Das Ergebnis zählt.

Natürlich ist eine Rücksprache mit dem Vermieter das Beste. Wenn er aber auf sein vermeintliches Recht besteht - was ja idiotisch ist, bei zerrüttete Beziehungen - dann wird jeder Richter in der Tat Verständnis dafür haben und der Mietpartei nicht zumuten, weiter mit einem Partner zu leben, nur weil sie an dem Mietvertrag gebunden ist und sich deshalb keine andere Wohnung nehmen kann.

Der Vermieter wird ja auch angehört. Dem Vermieter war klar, dass beide ein Paar waren und die Miete nur durch beide zusammen gesichert war - auch hierbei hat der Richter das letzte Wort.

Du kannst glauben - oder auch nicht, ist mir persönlich egal -, dass die Antwort hier nicht von ungefähr kommt.

imager761  13.10.2011, 00:21

Das ist falsch - ein gemeinsamer MV kann nur gemeinsam gekünfigt werden. Die Kündigung eines Vertragsparters wäre unwirksam.

JoJoPiMa  13.10.2011, 16:59
@imager761

@imager761: Nicht immer.

Nemisis2010  13.10.2011, 00:32

Schicke die Kündigung für deinen Anteil am Vertrag - natürlich per Einschreiben.

toll - das wäre eine unwirksame Teilkündigung.

JoJoPiMa  13.10.2011, 17:06
@Nemisis2010

@Nemisis2010: Hängt vom Sachverhalt ab.

anitari  13.10.2011, 10:05

Schicke die Kündigung für deinen Anteil am Vertrag

Fragestellerin könnte 10 Kündigungen für ihren Anteil am Vertrag schicken, alle wären ungültig.

jeder Richter wird dir Recht zusprechen,

Jeder Richter der sein Fach gelernt hat würde sagen das die Teilkündigung unwirksam ist.

JoJoPiMa  13.10.2011, 16:57
@anitari

@anitari, siehe oben...

Kann ich einfach ausziehen ohne zu kuendigen?

das wäre sehr fahrlässig, denn Du würdest gegenüber dem Vermieter weiter gesamtschuldnerisch für Miete, Nebenkosten usw. haften.

Das Mietverhältnis endet für Dich nicht durch den Auszug, sondern nur durch eine gemeinsame Kündigung oder durch die Zustimmung durch Deinen Ex und des Vermieters.

Da er diese Zustimmung jedoch verweigert, mußt Du diese wohl einklagen. Die Entscheidung des Gerichts ersetzt dann die Zustimmung Deines Ex.

Ausführlichere Infos hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm