Ich habe mich jetzt ein bisschen informiert also erreichbar ist dieses Inkasso Unternehmen nur über eine handynummer die Firma sitzt in Dresden?

8 Antworten

http://www.kanzlei-schuster.de/2017/01/rechnung-mahnung-der-dateyard-ag-wegen-kostenpflichtiger-mitgliedschaft-erhalten/

UpDate: In oben beschriebenen Fällen treibt die Inkassofirma Fairmount GmbH aus Döblen bei Dresden die Mitgliedsbeiträge für die dateyard AG ein. In den Zahlungsaufforderungen der Faimount GmbHwerden neben dem Mitgliedsbeitrag auch Mehrkosten für das Inkassoverfahren geltend gemacht. Zudem wird mitgeteilt, dass nach unbegründeter Nichtzahlung der Forderung die Angelegenheit einem Anwalt übergeben wird. Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten lassen, können Sie dieses hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) 

Textvorschlag ans Inkasso (Einschreiben): "Wertes Inkasso. Ich bestreite, jemals einen kostenpflichtigen Vertrag mit ihrer angeblichen Mandantin abgeschlossen zu haben. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, muss ich von einem betrugsversuch ausgehen. Ich werde das dann gerne zur Anzeige bringen und zeitgleich beim Aufsichtsgericht einen Entzug der Lizenz wegen Beihilfe zum gewerblichen Betrugs beantragen."

Solche Abofallen, wie von dem Anbieter, den du genannt hast, muss man eigentlich nicht ernst nehmen. Einmal deutlich widersprechen und dann sollte schnell Ruhe sein. Die Inkassos wissen eigentlich genau, was sie da für unseriöse Mandanten haben. Das letzte, was die wollen ist, dass sie eine Anzeige o.ä. kassieren.

Speichere dir ggf. das Material, wo vor denen wegen Abofallen u.ä. gewarnt wird. Käme es zu einer Klage (extrem unwahrscheinlich) bestreitet man diesen Vertrag und legt die ganzen Beweise und Warnungen der Verbraucherzentralen vor, dass es sich um Abofallen handelt. Dann sollte es schnell abgewiesen werden.

https://www.brennecke.pro/87558/Mahnung-per-E-Mail-zulaessig

Die Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung. Nach der
Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen Erklärungen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich
vorgeschrieben ist (§ 125 BGB).

Da eine gesetzliche Bestimmung für Mahnungen nicht vorhanden ist, ist diese an keine bestimmte Form gebunden und kann daher mündlich, schriftlich und per Fax oder auch E-Mail erfolgen.

Interessante dürfte sein, um was für ein Angebot es sich gehandelt hat / haben soll.

Maleficent666  14.06.2017, 13:08

Aus Gründen des Beweises empfiehlt sich, die Mahnung schriftlich abzufassen und per Fax oder Brief zu versenden. Auch wenn Zahlungsschwierigkeit oder fehlender Zahlungsbereitschaft bei Schuldner bekannt ist, sollte die Mahnung schriftlich erfolgen um keine Zeit zu verlieren. Denn der Gläubiger könnte behaupten, die E-Mail sei nicht angekommen oder im Spam-Filter gelangt. Um den Nachweis des Zugangs erbringen zu können, sollte das Mahnschreiben per Einwurfeinschreiben versendet werden. 

Da hättest Du mal vorher googeln müssen, bevor Du einen Vertrag eingegangen bist. Heutzutage kann man sehr wohl Zahlungserinnernungen per Mails verschicken.

Nur weil Du denen geantwortet hast, dass man Mahnungen nicht per Mail verschickt,enthebt Dich das noch lange nicht der Tatsache, dass Du zahlen musst. Mit reagieren, meinen die nicht zurückschreiben, sondern überweisen.

lg Lilo


Tirobim 
Fragesteller
 14.06.2017, 12:46

Achso okay danke 

Mit anderen Worten: diese Mahnung kam per E-Mail?

Dann kannst Du Die ignorieren.

Firmen, die nur per Mobilnummer, vielleicht gar über "ay Yildiz" zu erreichen sind, kannst Du erst recht ignorieren.