Ich habe ein Paket angenommen und anscheinend an den falschen ausgehändigt. Was kann ich tun?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Einzelfallberatung darf ich hier nicht vornehmen, aber: Grundsätzlich ist der Postbote nicht berechtigt, Pakete beim Nachbarn abzugeben, es sei denn, dies wurde so vereinbart. In der Praxis wird dies allerdings oft gemacht. Meines Erachtens handelt es sich, wenn man als Nachbar ein Paket für einen anderen annimmt, um ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis des täglichen Lebens, oder allenfalls um einen Gefälligkeitsvertrag.  Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. 

Wenn der Nachbar das Paket mittels Benachrichtigungszettel abholt, hat derjenige, der das Paket aushändigt, meines Erachtens seiner Sorgfaltspflicht genügt. (Im Regelfall will man sich eben nicht verpflichten, eine Ausweiskontrolle oder weitere Prüfungen durchzuführen.)

Falls der Nachbar, der das Paket nicht erhalten hat, Schadensersatzansprüche geltend macht, empfehle ich dringend einen Rechtsanwalt aufzusuchen. 

Artemis089 
Fragesteller
 06.02.2017, 00:17

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

wenn du das paket für jemanden annimmst haftest du auch dafür

Hallo,

Wenn ich das jetzt Richtig verstehe, dann hatte die Person den Zettel, welchen die Boten dann in den Briefkasten werfen dabei?

Die Person, die den Zettel hat ist berechtigt das Paket abzuholen. Also Nein du haftest nicht dafür!

Gruß

Du kannst morgen mal zur Postfiliale und das Thema dort einfach mal ansprechen

Wenn der Abholer den Benachrichtigungszettel hatte, dann bist du aus dem Schneider.

Artemis089 
Fragesteller
 05.02.2017, 22:15

Ist das wirklich so? Er könnte es dem Nachbarn ja aus dem Briefkasten gefischt haben. Hätte ich auf einen Ausweis bestehen müssen?

AnglerAut  05.02.2017, 22:19
@Artemis089

Du hast deine Sorgfaltspflicht nicht verletzt. Wenn der eigentliche Empfänger diesen Zettel verloren hat, dann liegt die Fahrlässigkeit bei ihm.