Ich bin schwanger, getrennt von dem Erzeuger. Da ich wenn das Kind geboren ist auswandern möchte, habe ich Angst dass mein ex mir mein Kind wegnehmen kann?

5 Antworten

wenn das kind geboren wird, hat der vater anspruch auf vaterschaftsfeststellung und gemeinsames sorgerecht. wenn du der vaterschaftsanerkennung nicht zustimmst, dann wird er diese gerichtlich durchsetzen. stimmst du gemeinsamen sorgerecht nicht zu, wird er auch dies durchsetzen und ein umgangsrecht gleich mit dazu anhängig machen. in der regel ist das 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub.

wenn du wegziehen willst, nach der geburt des kindes, musst du also darauf gefasst sein, dass er dir ds gerichtlich verbieten lässt. du darfst gerne auswandern, ohne seine zustimmung allerdings das kind nicht mitnehmen.

weiterhin solltest du dringendst erwachsen werden, der vater des kindes ist als solcher deinerseits auch zu sehen.

So einfach kannst du nicht auswandern:

Der Kindsvater hat Anrecht auf ein gemeinsames Sorgerecht, wenn er es beantragt.

Dann kannst du nur mit seiner Zustimmung ins Ausland gehen, weil durch den große Entfernung kaum noch Umgang möglich ist. Und ein Recht auf Umgang haben Vater UND Kind.

Das Kind wegnehmen, dazu müsste er argumentieren können, dass das Kind bei ihm besser aufgehoben wäre, und das wird schwer für ihn.

Aber einfach mal eben auswandern, ist nicht drin.

Grundsätzlich bekommt der Elternteil, vor Gericht, das Sorgerecht zugesprochen bei dem das Kind besser aufgehoben ist, im Zweifelsfall teilt ihr euch das Sorgerecht und du kannst das Baby nur mit Einverständnis mit ins Ausland nehmen.  

passaufdichauf  17.12.2015, 07:19

Grundsätzlich wird heute erst einmal das gemeinsame Sorgerecht vergeben, wenn nicht ein Elternteil darauf verzichtet oder eine Gefahr für das Kind darstellt.

Aber ich stimme dir zu: ohne sein Einverständnis kann sie mit dem Kind nicht auswandern.

Menuett  17.12.2015, 09:23

Grundsätzlich bekommen vor Gericht beide das Sorgerecht.

Solange er das gemeinsame Sorgerecht nicht beantragt hat, kann er nichts machen.

Wie weit willst du denn weg von ihm?

261091 
Fragesteller
 17.12.2015, 09:33

Türkei. Meine ganze Familie zieht dahin und wäre sonst ganz alleine. Kann er das sorgerecht jetzt schon beantragen, auch wenn das Kind noch nicht geboren ist?

Menuett  17.12.2015, 11:11
@261091

Vorgeburtlich ist das meines Wissens nach noch nicht möglich.

blumenkanne  17.12.2015, 17:36
@261091

ja das kann er, genauso wie er jetzt schon auf vaterschaft klagen kann. genauso wie er auf alleiniges abr klagen kann, wenn er denkt du willst ihm sein kind entziehen gleich von anfang an. nur weil du es austrägst, heißt es ja nicht, dass du es auch bei dir aufwachsen lässt.

Menuett  17.12.2015, 21:27
@blumenkanne

Nö.

Worauf will er denn da klagen?

Gib Ihn doch einfach nicht als Vater an und gut.

passaufdichauf  17.12.2015, 07:18

Sorry, selbst wenn sie ihn nicht angibt (was schon mal Betrug wäre, wenn sie stattdessen UV beantragt), kann er vor Gericht die Vaterschaft einklagen. So einfach ist das mal nicht.

eostre  17.12.2015, 12:29
@passaufdichauf

Ich kann in der Frage nicht erkennen, dass er von seinem Glück weiß.

blumenkanne  17.12.2015, 17:38
@eostre

wenn sie ihn nicht angibt, macht sie sich strafbar der personenstandsfälschung

eostre  17.12.2015, 20:17
@blumenkanne

Zu erst steht nirgendwo, dass er von der Ss weiß, zweitens ist auch nicht klar, ob er das Kind will und drittens kann sie erstmal überall Vater unbekannt angeben, da muss er erstmal hinter her kommen.

passaufdichauf  19.12.2015, 18:25
@eostre

Natürlich steht das da nicht explizit, dass er von der Schwangerschaft weiß,  das ergibt sich aber doch aus der Logik: wenn er nichts von seinem Glück wüsste, müsste sie sich doch keinen Kopp machen, das er ihr das Kind wegnehmen will?!

eostre  19.12.2015, 21:37
@passaufdichauf

Ich antworte auf konkrete Fragen und nicht auf Schlussfolgerungen.